LHG-Datenschutz-Beschwerde trifft auf offene Ohren

Wolf DermannHochschulpolitik, LHG Kommentar schreiben

Für die erfolgreiche Bewerbung für’s Studium braucht man auch in Zukunft kein perfektes Bewerbungsfoto. Auf der letzten Sitzung des Akademischen Senats waren die Studierendenvertreter mit dem von mir eingebrachten Anliegen gescheitert, aus zwei dort eingebrachten Zulassungsordnungen zu Master-Studiengängen die Erfordernis eines Bewerbungsfotos herauszustreichen. Insbesonders FU-Vizepräsident Hempfer von der “Authoritären Aktion”* wetterte scharf gegen den studentischen �„nderungsantrag den er offensichtlich als eine Frechheit empfand.
Nach der Sitzung hatten wir deshalb eine Mail an die Datenschutzbeauftragte geschickt, da ich aus meiner Erfahrung im Medizinsenat der Charité noch wu�Ÿte, da�Ÿ Passfotos wegen der Studentendatenverordnung (StudDatVO) nicht von der Uni gefordert werden dürfen. Nun hat die Datenschutzbeauftragte uns geantwortet und unserer Beschwerde beigepflichtet. Sie habe die Universitätsleitung auf die Rechtslage hingewiesen. Nun mu�Ÿ das Bewerbungsfoto aus den Zulassungsordnungen gestrichen werden.
Wir hoffen so, da�Ÿ bei der (Vor-)Auswahl von Studentinnen und Studenten allein auf die tatsächliche Qualifikation geachtet wird und keine Sympathiewerte aufgrund des �„u�Ÿeren in die Entscheidung einflie�Ÿen.
Dieser Streit ist aus unserer Sicht nur ein Auftakt auf viele Debatten darüber, wie universitätseigene Bewerbungs- und Auswahlverfahren gestaltet werden, wenn ab nächstem Jahr die Universitäten bis zu 50% der Studierenden nach eigenen Kriterien selbst auswählen dürfen. An der Charité werde ich mich ab nächster Woche an einer Arbeitsgruppe hierzu beteiligen, an der FU werden wir versuchen die Entwicklung dieser Kriterien nicht allein der Verwaltung und den Professoren im Präsidium un den Dekanaten zu überlassen, sondern in den Gremien mit studentischer Beteiligung offen zu debattieren.

Wolf Dermann

—–
* Name der Professoren-Hochschulgruppe inhaltlich berichtigt

Die Kommentarfunktion ist abgeschaltet.