Stellungnahme zur VV-Ankündigung des AStA

RonnyAllgemeines, FU, Hochschulpolitik, LHG Kommentar schreiben

Am Mittwoch, 28. November, hat der AStA auf seiner Homepage folgende Mitteilung veröffentlicht: “Am Dienstag den 29.11.2005, 16.00 Uhr im Hörsaal 2 findet an der Freien Universität Berlin eine Vollversammlung aller Studierenden statt. Viele stehen kurz vor dem Abbruch ihres Studiums und sehen als einzigen Ausweg den Protest bishin zum Streik.”

Wir teilen zwar eine Reihe der Kritiken an den Vorgehensweisen des Präsidiums und Teilen der Verwaltung, halten aber die Aussage, dass “viele vor dem Abbruch ihres Studiums” ständen, für unsachgemä�Ÿ. Genauso fragwürdig ist die Aussage, dass der “einzige Ausweg” Protest oder gar Streik wäre.

Die Art der Ankündigung dieser Vollversammlung auf der Homepage erst einen Tag vor ihrem Stattfinden soll an dieser Stelle auch noch einmal nachdrücklich kritisiert werden. Nach Satzung der Studierendenschaft ist der AStA eindeutig für die Einberufung verantwortlich.

Der Artikel zu Vollversammlungen in der Satzung lautet im �œbrigen wie folgt:

“§ 14 (Studierendenschaftsvollversammlung)

(1)Die Studierendenschaftsvollversammlung trägt zur
Entscheidungsfindung der Organe der Studierendenschaft bei Sie tritt auf
1. Beschluss des Studierendenparlaments,
2. Beschluss des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA).
3. Verlangen von drei Fachschfstäten,
4. Verlangen von 5 v. H. der Mitglieder der Studierendenschaft
zusammen. Die Studierendenschaftsvollversammlung ist durch den AStA
einzuberufen.
(2) [...]
(3) Die Studierendschaftsvollversammlung ist bei Anwesenheit von 5 v.
H.
der Mitglieder der Studierenschaft beschlussfähig.
(4) Die Beschlüsse der Studierendenschaftsvollversammlung haben für die Organe der Studierendenschaft empfehlenden Charakter.” (Hervorhebungen durch uns)

Da es weder einen Beschluss des StuPa gab, noch eine Unterschriftenliste mit etwa 2000 Unterschriften (also 5% der Studierendenschaft von 40.000) vorliegen wird, kann diese VV nur vom AStA einberufen worden sein. Laut Aussage von David Hachfeld, Referent im AStA, befanden sich bereits letzte Woche Dienstag die Plakate dafür in Druck bei der AStA-Druckerei, weshalb bereits zu diesem Zeitpunkt die Information hätte online stehen können. Dass der AStA sie erst einen Tag vor ihrem Stattfinden auf seiner Seite publik macht – besonders weil Plakate mit Ort und Zeit der Veranstaltung nur spärlich gestreut wurden – bestätigt unsere Meinung, dass er seinen Aufgaben und Pflichten nur unzureichend nachkommt.

Aber egal wie die Vollversammlung morgen ausgeht – beschlussfähig ist sie laut Satzung sowieso erst ab etwa 2000 Anwesenden, was vermutlich nicht erreicht wird: Die LHG spricht sich gegen blinden Aktionismus aus, ganz besonders dann, wenn anscheinend nicht ernsthaft versucht wurde, Probleme auf normalen Wegen zu lösen.

Einen AStA, der eine VV einberuft, diese nach unserer Meinung ungenügend ankündigt und in diese bereits mit der (veröffentlichten!) Meinung geht, dass der einzige Ausweg Streik oder Protest ist, lehnen wir ab!

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