Sitzung der Kommission für Lehrangelegenheiten

Florian SchatzAllgemeines, FU, Hochschulpolitik Kommentar schreiben

In der heutigen Sitzung der Kommission für Lehrangelegenheiten wurde u.a. noch einmal ausgiebig über die Regelungen für An- und Abmeldefristen sowie die Flexibilisierung der Fristen zur Noteneingabe diskutiert.
Dabei stellte sich verblüffenderweise heraus, dass die vom Akademischen Senat beschlossene Neufassung der Satzung für Allgemeine Prüfungsangelegenheiten, welche erstmals genaue Fristen regelt, von Wissenschaftssenator Flierl abgelehnt worden und damit im Augenblick nicht in Kraft ist. Bei dem Schreiben des Präsidiums an die Dekanate aller Fachbereiche vom 30. Januar (mit den Abgabeterminen für Prüfungsleistungen bzw. für Modulbescheinigungen 01.04.2006 bzw. 15.06.2006) handelt es sich somit aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage nur um eine Empfehlung, da in der gültigen (älteren) Satzung noch keine konkreten Termine genannt sind. Zumindest in diesem Semester scheint also die tatsächliche zeitliche Ausgestaltung in Wahrheit in der Verantwortung der Fachbereiche zu liegen. Obwohl der Generalforderung von Seiten der Studierenden, höchstens zentralisierte „Rahmenfristen“ zu verabschieden und die Entscheidung ansonsten dezentral den Fachbereichen zu überlassen, generell nicht stattgegeben wurde, scheint sich folglich gerade diese Möglichkeit im laufenden Semester aufgrund einer „Rechtslücke“ zu bieten.

Eine neue Satzung soll jedoch in der Sitzung des Akademischen Senats am 15. März verabschiedet werden, womit diese (unter Annahme einer Bestätigung durch den Wissenschaftssenator) pünktlich zum Sommersemester in Kraft treten könnte.
Was die An- und Abmeldefristen für Module angeht, scheint auch der Kompromiss (Anmeldung bis zum Ende der zweiten, Abmeldung bis zum Ende der dritten Vorlesungswoche) entgegen früheren Verlautbarungen von Wissenschaftssenator Flierl ablehnt worden zu sein. Tatsächlich wurde gerade aus diesem Grund die gesamte Neufassung der Satzung abgelehnt, da Senator Flierl befürchtete, mit 2 Wochen Anmeldespielraum käme die Universität in Konflikt mit der Anwesenheitspflicht von 85%, da diese dann bereits ausgeschöpft wäre und somit nicht sinnvoll übergeprüft werden könnte. Ob man nun die Anwesenheitspflicht herunterschraubt oder andere Wege geht, wird in naher Zukunft zu entscheiden sein. Der Vorschlag der Studierenden, auch hier nur „Rahmenfristen“ festzusetzen und die Terminsetzung ansonsten in die Hände der Fachbereiche zu legen, um eventuell auch Abmeldungen bis kurz vor Ende des Semesters zu ermöglichen (gerade für Erstsemester, die den workload unterschätzt haben), stieß auch hier nicht auf die gewünschte Akzeptanz.

Weit besser jedoch die Nachricht, dass zeitgesteuerte Maluspunkte endgültig abgeschafft werden. Wer in Verzug gerät, soll nun nicht mehr in einem Automatismus mit Maluspunkten bestraft werden, sondern eine Einladung zu einem umfassenden Beratungsgespräch erhalten.

Zuletzt wurde den Kommissionsmitgliedern noch mitgeteilt, dass bei der geplanten Ersetzung der Immatrikulation Promotionsstudierender durch Registrierung offensichtlich die sozialen Folgen nicht ausreichend berücksichtigt worden seien, weswegen das ganze Vorhaben noch einmal grundlegend überdacht werden würde.
Nach diesem letzten Punkt vertagte sich die Kommission auf den 20.02.2006, um u.a. den Entwurf eines Rahmenkonzepts für Masterstudiengänge und für die Neufassung der Satzung für Allgemeine Prüfungsangelegenheiten zu behandeln.

3 Reaktionen zu “Sitzung der Kommission für Lehrangelegenheiten”

  1. OSI Blog » Sitzung des Institutsrats

    [...] Beschluss dazu fällen. Nach einiger Diskussion, in der David Hachfeld nochmal auf den nur empfehlenden Charakter dieses Briefes, einigte man sich schließlich auf folgende Formulierung: [...]

  2. OSI Blog » Blog Archive » Sitzung des Institutsrats

    [...] 1. Aufgrund der Empfehlung des Präsidiums an die Dekanate sollte auch der Institutstag einen Beschluss dazu fällen. Nach einiger Diskussion, in der David Hachfeld nochmal auf den nur empfehlenden Charakter dieses Briefes, einigte man sich schließlich auf folgende Formulierung: “Der Institutsrat empfiehlt den Lehrbeauftragten, in der Regel den 1.4. als Abgabetermin zu wählen. [...]

  3. Neues von der “Campus-Management-Front” « FUwatch

    [...] In Verbindung mit dem Campus Management steht auch der so genannte akademische Kalender, der uniweit einheitlichen Fristen für die An- und Abmeldung zu Lehrveranstaltungen, die Abgabe von Hausarbeiten und die Eingabe der Noten festlegen soll (die Einhaltung der Fristen sollte durch das Campus Management gewährleistet werden). Wie sich nun herausstellte, hat der Berliner Wissenschaftssenator Thomas Flierl (Linkspartei/PDS) die vom Akademischen Senat der FU verabschiedete Neufassung der Satzung für Allgemeine Prüfungsangelegenheiten jedoch abgelehnt, damit ist die neue Fristenregelung nicht in Kraft, wie Florian im LHG Blog berichtet (siehe dort auch den Grund für Flierls Ablehnung). [...]

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