Feb 16
Das Oberverwaltungsgericht hat heute zwei Verfahren bezüglich der Rückmeldegebühren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, weil es die Gebühren in der jetzigen Höhe – das ca. 4,5-fache der Kostendeckung – für verfassungswidrig hält.
Diese Entscheidung ist insofern begrüßenswert, als dass bei einer Bestätigung durch das BVerfG verdeckten Studiengebühren ein Riegel vorgeschoben würde.