Aug 16
Wir lernen mehr und mehr, dass Elite vor allem der schöne Anschein ist. Im aktuellen Beispiel aus Heidelberg wurden zur Elite-Begehung mal flugs alte Computer durch neue ersetzt - allerdings nur, bis die Begehung zuende war.
Das Tollste: die Jury findet’s gut…
Aug 11
Auf Anfrage beim Rechtsamt, wie sich die Aussperrung aus der Philologischen Bibliothek begründe und ob dies mit dem Rechtsamt abgesprochen sei erhielt ich folgende Antwort von Frau Seehagen:
Regelung des Zugangs zur Philologischen Bibliothek
Ihre E-Mail vom 03.08.2006
Sehr geehrter Herr Patz,
Grundlage der Regelung des Zugangs zur Bibliothek ist eine Eilentscheidung des Dekans gem. § 15 Abs. 6 der Teilgrundordnung im Erprobungsmodell (TGO).
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Seehagen
Im §15 Abs. 6 der Teilgrundordnung heißt es:
“Das Dekanat kann in unaufschiebbaren Angelegenheiten anstelle des Fachbereichsrates die unerlässlichen Entscheidungen und Maßnahmen treffen. Die Befugnis des Fachbereichsrats, eigene Entscheidungen zu treffen, bleibt unberührt.”
Es scheint also, als habe das Dekanat eigenmächtig die Entscheidung getroffen, Studierende nicht-philologischer Studiengänge auszuschließen. Ich bin mir zwar immer noch nicht sicher, ob die Entscheidung selbst rechtlich zulässig ist, aber man hat immerhin eine Klausel gefunden, um diese Unsinnigkeit zu rechtfertigen. Gratulation!