Quo vadis, Bachelor?
Thomas EichentopfLehre, Bundespolitik, Presse, Hochschulpolitik Kommentar schreibenUngewissheit herrscht unter Studenten, welchen Stellenwert ein Bachelor-Abschluss hat. Wird man auf dem Arbeitsmarkt damit wirklich ernst genommen? Ist ein Master unbedingt notwendig? Spricht man zurecht vom “Schmalspurstudium?” Neue Pläne der Bundesregierung werden die Sorgen, die schon abzuklingen schienen, wieder anfachen: “Meister gleich Bachelor?” titelte die Financial Times Deutschland gestern:
Anlass für den aufkeimenden Streit ist die Arbeit von Bund und Ländern an dem “Deutschen Qualifikationsrahmen” (DQR), einer Art Bildungsmatrix für Deutschland. Danach soll die deutsche Bildungslandschaft künftig in acht Niveaustufen einsortiert werden, vom Hauptschulabschluss bis zum Doktortitel. […]Bis 2010 soll danach ein “Europäischer Qualifikationsrahmen” entstehen, der die unterschiedlichen nationalen Berufssysteme verknüpfen soll. Bis dahin muss jeder Mitgliedsstaat einen eigenen Rahmen entwickeln. Am Ende soll das neue System mehr Transparenz, bessere Vergleichbarkeit und mehr Mobilität bringen - und irgendwann einen einheitlichen europäischen Arbeitsmarkt. […] Fest steht bereits: Der Bachelor bekommt das EU-Niveau sechs, der Master eine Sieben und der Doktor das Höchstniveau acht.
Und es gibt Vorschläge, den Meister ebenfalls auf diesem Niveau anzusetzen. Nun ist derlei in der Praxis nicht völlig neu, führt es aber nicht doch irgendwie zu einer schleichenden Entwertung des Hochschulstudiums, da der Meister ja oberster Abschluss eines anderen Bildungspfades ist? Andererseits: Erhöhen sich dadurch nicht die Durchlässigkeit des Bildungssystems und somit die Chancen sozialer Mobilität. Bestandteil einer solchen Einstufung wäre ja auch die automatische Berechtigung der Meister zum Erwerb eines Masters. (Bisher verleiht der Meister das Recht, überhaupt gegebenenfalls ohne Hochschulzugangsberechtigung ein Studium zu beginnen.) Und wie wird der Unterschied von Fachhochschulen und Universitäten berücksichtigt? Und was macht man eigentlich mit nunmehr zum Teil nur noch zweijährigen Bachelor-Programmen, deren Bezeichnung als Hochschulstudium wohl höchst fragwürdig ist? (Möglich sind, wohlgemerkt, vierjährige Bachelorprogramme, die es in Deutschland aber faktisch nicht gibt.)
Die Bundesregierung erwähnt hierzu nichts in ihrer aktuellen Mitteilung. Sie setzt allein auf den Vorteil, der sich aus der Vergleichbarkeit der Studiengänge ergibt. Ein Beispiel, in dem das schon einmal funktioniert hat, sind die Kompetenzniveaus im Erwerb von Fremdsprachen: Im Gegensatz zu individuellen Einschätzungen wie “fließend in Wort und Schrift” erlaubt das Stufensystem dort einen objektiven Maßstab. Bildungsabschlüsse als solche sind generell nicht subjektiv. Mehr Vergleichbarkeit ist sicherlich zu begrüßen, jedoch darf sie doch nicht dazu führen, dass im nationalen System Feinheiten verschwinden.
Besondere Kritik ist dann an der dogmatisch avisierten achtstufigen Gliederung zu erheben. Einen dreistufigen Qualifikationsrahmen haben wir bereits seit 2004 (pdf-Dokument), so dass es sich beim aktuellen Vorstoß lediglich um die von der EU geforderte Erweiterung handelt. Der bisherige Qualifikationsrahmen basiert dabei auch auf dem Aufwand an ECTS, deren Handhabung zwischen den Mitgliedsländern der EU jedoch immer noch höchst unterschiedlich ist und weniger genormt, als gerne behauptet wird. Andere Länder der EU, die bereits einen nationalen Qualifikationsrahmen eingeführt haben, haben sich für mehr als acht Stufen entschieden. (pdf-Dokument) Auch dort wird eine Reduktion national zu Problemen führen, so viel Sinn sie international vielleicht zu machen scheint.
Nochmals eine Ergänzung für interessierte Leser: Eine sehr ausführliche und übersichtliche Zusammenfassung zum Entwicklungsprozess des Europäischen Qualifikationsrahmens findet sich hier.