660. Sitzung des Akademischen Senats am 15. Juli 2009

Uwe KirmseAllgemeines Kommentar schreiben

Die voraussichtliche letzten Sitzung des Akademischen Senats im jetzigen Sommersemester musste vorzeitig beendet werden, da die im Publikum befindliche Anhängerschaft der FSI-Liste die Sitzung schon nach gut zwei Stunden sprengte. Alle Versuche, die tobende, politische zumeist sehr links orientierte Masse zu beruhigen, scheiterten. Selbst die Worte von Herrn Prof. Dr. Funke konnten nichts ausrichten. Nachdem die studentischen Senatsmitglieder der FSI-Liste, via Mikrophon, dieses Verhalten guthießen und geradezu dazu aufriefen entschloss sich Prof. Dr. Lenzen die Sitzung zu beenden.
Von diesem unzivilisierten Verhalten muss sich die LHG an der FU -wieder einmal- distanzieren und hofft weiterhin auf die Vernunft jedes Einzelnen. Auch der studentische Vertreter der JuSos schien über diesen Verlauf sehr unzufrieden zu sein. Ebenso, wie alle Professoren, Mitarbeiter und das Präsidium.

Der Auslöser für dieses undemokratische und unkollegiale Verhalten war das Ergebnis der Abstimmung über einen Antrag der FSI-Liste. Dieser Antrag beinhaltete die Überarbeitung der Bachelor- und Masterstudiengänge auf einer sehr strukturellen Ebene. Es handelt sich dabei um einige durchaus vernünftige Vorschläge, die zum Teil noch aus dem Bildungsstreik stammen, gepaart mit utopischen Forderungen, die das Leistungsprinzip einer Universität in frage stellen. Der Senat beschloss die Weiterleitung des Antrags, zur Überarbeitung, an die Kommission für Lehrangelegenheiten. Dies war dann auch der Auslöser für die Krawalle, da man offenbar noch am selben Tag mit einem Beschluss rechnete, welcher die Anwesenheitspflicht etc. abschaffen sollte.

Mit diesem Vorgehen hat sich die FSI-Liste aber selbst keinen Gefallen getan, da man die Mitglieder der Kommission für Lehre nun nicht mehr nachwählen konnte, wie es die Tagesordnung vorsah. Der Antrag jetzt also zur Weiterbearbeitung in einer Kommission gegeben worden, die nicht wirklich gut besetzt ist.

Weiterhin konnten einige Honorarprofessuren nicht mehr besprochen werden und ein Masterstudiengang zur internationalen Tiergesundheit konnte leider auch nicht mehr eingerichtet werden. Es ist zu hoffen, daß in diesem Fall keinem Veterinärmediziner ein Nachteil entsteht.

Positiv ist zu werten, dass ein interdisziplinäres Zentrum eingerichtet wird, welches sich mit den kaspischen Gebieten auseinandersetzen wird. Besonders wird dies von wirtschaftlicher und politischer Seite getan, es gibt zum Beispiel aber auch einen Bereich, der sich mit Genderfragen auseinandersetzen wird.
Außerdem wurden die genauen Zulassungszahlen für das Wintersemester beschlossen und zwar auf der Basis der zur Zeit vom Senat zugesagten Finanzmittel. Letztlich war das auch mehr als dringend, da sich die zukünftigen Erstsemester schon seit geraumer Zeit bewerben.

Es bleibt also zu hoffen, dass die nächste Senatssitzung ruhiger und angenehmer verläuft und man dort inhaltlich für die Mehrheit der Studierenden arbeiten kann und nicht nur für eine kleine ideologische Gruppe.

20 Reaktionen zu “660. Sitzung des Akademischen Senats am 15. Juli 2009”

  1. dennis

    ach herrje, uwe: “Krawalle”?? wegen ein bisschen klatschen und pfeifen? die forderungen des antrags von sarah walz waren durchaus umsetzbar, wenn der politische wille da gewesen wäre. die argumente der gegner_innen waren teilweise fadenscheinig – wieso muss mensch denn bei einem anliegen wie der abschaffung von anwesenheitskontrollen (die mit einem freiheitlichen studium nun wirklich nichts, aber auch gar nichts, zu tun haben) “zwischen den studiengängen differenzieren”, wie dies gestern mehrere profs behaupteten?
    der “kompromiss” von funke und anderen sah eine stärkung der studierenden in der KfL übrigens zu keiner zeit – auch nicht auf nachfrage von mathias bartelt – vor, was mit ein grund für die geschlossene ablehnung des studentischen publikums war.
    wir studis lassen uns schon viel zu lange von präsidium, AS, funke etc. verarschen (ich erinnere an dieser stelle an die gegebenen zusagen bzgl. diplom am OSI). insofern war diese reaktion gestern absolut angemessen und richtig.
    ach ja, um deine maßstäbe vielleicht mal zurecht zu rücken: http://www.youtube.com/watch?v=esW_dhMM_Sw ;-)

  2. Uwe Kirmse

    Ich habe den linken Terrorismus in Griechenland tatsächlich nicht als Maßstab genutzt. Im Prinzip ist es jedoch in beiden Fällen undemokratisch und verfassungsfeindlich.

  3. dennis

    http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/243/480721/text/
    vielleicht mal ganz interessant…

    und nein, seinen protest auszudrücken ist NICHT verfassungsfeindlich! art. 8 GG erlaubt ausdrücklich friedliche versammlungen – und schon franz-josef strauß musste erfahren, dass trillerpfeifen NICHT in die kategorie “unfriedlich” fallen.

  4. Wolf Dermann

    Das Verhindern von Sitzungen demokratischer Organe ist allerdings ein verfassungsfeindlicher Akt. Protestrechte sind nicht Verhinderungsrechte. Niemand darf mit Gewalt etwas durchsetzen, allenfalls der Staat im äußert begrenzten verfasungsrechtlichen Rahmen. Sonst gibt es nämlich gar keine Demokratie. Sowas solltest Du doch wissen, gilt dieser Schutz (scheinbar) demokratischer Räte doch genauso im Sozialismus!

  5. Mathias Bartelt

    Lieber Uwe,

    warum bin ich nicht überrascht?

    Aus zeitökonomischen und auch Vernunft-Gründen im Folgenden die Kurzfassung einer Replik auf Deinen Beitrag. Meine Zeit verwende ich in solcher Ausführlichkeit sinnvoller Weise lieber auf einen seriösen Bericht, wie Du ihn unter Anderem hier nachlesen kannst. Nimm ihn Dir – auch in Hinsicht auf den Quellenbezug – zum Beispiel. So, wie Du bspw. unseren B.A.-M.A.-Überarbeitungs-Antrag aus der AS-Sitzung am 15.07.09, der wesentlich von mir ausgearbeitet worden war (Schande über mich, daß ich solch ein “unseriöses, radikales Pamphlet” verursacht habe), auf Euren Blog hättest hoch laden können. Selbst die FSI OSI ist auf ihrem Blog in ihrem neuesten Bericht in kurzer Zeit dazu im Stande gewesen.

    Ich muß nicht erwähnen, daß Du seit Wochen von mir in die inhaltliche Diskussion eingebunden worden warst. Daß Du jede Version und überarbeitete Version des Antrags von mir zur Verfügung gestellt bekommen hast (die Du, wie Du mir kurz vor der AS-Sitzung am 15.07.09 gesagt hast, auch vor der Sitzung gelesen hattest) und Dich aus Prinzip dieser Diskussion verweigert hast – vollständig, von Anfang bis Ende. Wie schon bei der AS-Sitzung des 27.05.09. Obwohl ich Dich auch dies Mal zu zwei Treffen eingeladen, in die Emails vollständig eingebunden, Dich mehrfach angerufen, Dir mehrfach auf die Mailbox gesprochen, Dich mehrfach um Feedback gebeten habe. Nichts. Keine Rückmeldung. Keine eigene Initiative – wie auch sonst nie.

    Was es über Deine Eignung aussagt, daß Du erst jetzt den Mund aufbekommst, überlasse ich der und dem geneigten Leser/in. Thomas Eichentopf wäre ein geeigneterer “LHG”-Vorsitz gewesen.

    Kurzfassung also: Es gehört Einiges dazu (oder sollte es eher ein Mangel gewisser Fähigkeiten sein?), direkt neben mir im Akademischen Senat zu sitzen, die nicht zuletzt von mir ernsthaft, argumentativ zuweilen sehr schlagend und sachlich geführte inhaltliche Diskussion während der AS-Sitzung am 15.07.09 komplett auszusparen und nicht zuletzt mich selbst in so grotesk falscher Weise wieder zu geben, wie Du es hier tust.

    Fallweise nur zu Einem – nicht zuletzt, weil Du Dich so darüber ereiferst:

    Du schreibst gleich im ersten Absatz:

    “Nachdem die studentischen Senatsmitglieder der FSI-Liste, via Mikrophon, dieses Verhalten guthießen und geradezu dazu aufriefen entschloss sich Prof. Dr. Lenzen die Sitzung zu beenden.”

    –> Wir – Sarah Walz und ich – waren von mehreren Seiten der AS-Mitglieder zum Teil mit Vehemenz aufgefordert worden, angesichts der “tobende[n] Masse”, wie Du sie nennst, “für Ruhe zu sorgen”. Darauf hin habe ich per Mikrophon Folgendes inhaltlich zu verstehen gegeben (ich notiere meine eigenen Zitate aus Gründen des Redeflusses selten, während ich spreche, lasse mich jedoch gern korrekt wieder geben):

    Dies ist als FSI-Liste nicht unsere Aufgabe. Es ist nicht unser Mandat, jene, die wir “vertreten”, in solcher Weise “zur Ruhe” (ich sagte in der AS-Sitzung “Raison”) zu bringen. Was die Studierenden im “Publikum” tun, entscheiden sie in verantwortlicher Weise selbst.

    Die anwesenden Studierenden hatten sich aus eigenen Stücken für das entschieden, was sie getan haben, ohne vorher dazu aufgerufen oder mithin “aufgehetzt” worden zu sein. Sie hatten sich dazu entschieden, nachdem unser Antrag gegen unsere Einwände und Stimmen frühzeitig in die KfL verwiesen worden war.

    Ich habe also, als ich oben genannte Mitteilung – böswilliger Weise auch noch per Mikrophon, damit mich die Anwesenden verstehen – getätigt habe, meine Aufgabe in vollstem Maße erfüllt und bin stolz darauf. Und ich spreche Dir eine ernsthafte Warnung aus, hier auch nur den Versuch des Vergleichs mit dem AStA (-Vorsitz) zu unternehmen (auch, wenn Du es noch nicht getan hast). Weiteres ist von Dennis oben bereits genannt worden.

    Noch ein Mal: Für das, was die anwesenden Studierenden getan haben, haben sie sich verantwortlicher Weise selbst entschieden.
    Dafür haben Sarah und ich uns weder von den AS-Mitgliedern verantwortlich machen lassen. Noch werde ich das hier so stehen lassen. Natürlich hat unser Handeln Konsequenzen. Nicht-Handeln auch. Und natürlich hätten wir etwas sagen können (völlig ungeachtet dessen, ob wir das gewollt oder nicht gewollt hätten). Doch noch ein Mal: Es ist nicht unser Mandat, den “Vertretenen” “Anweisungen” o.ä. zu geben. Das hat Vorrang – auch vor den Konsequenzen, die das möglicher Weise hat. Und im Übrigen waren wir zwei von wie viel anwesenden AS-Mitgliedern + 2 Präsidiumsvertretende, die alle mit ihrem Handeln jeweils auf die Situation einwirken konnten und ihre jeweiligen Schlüsse gezogen haben (wie bspw. der Abbruch der Sitzung durch Dieter Lenzen)?

    Damit Du es begreifst: Ich mache mich nicht über Deine Wertungen lustig. Sondern über die grotesk falsche Wiedergabe dessen, was passiert ist oder was ich gesagt habe. Welche Wertung Du dann darauf aufbaust, ist Deine Entscheidung. Ob und womit Du Dich der Lächerlichkeit Preis gibst – eben so.

    Ich lade Dich nochmals dazu ein, mit uns Allen über das weitere Vorgehen zu sprechen. Nimmst Du diese Möglichkeit nicht wahr – wie bspw. Germar Molter, mit dem ich am nun gestrigen Donnerstag sachlich über den B.A.-M.A.-Überarbeitungs-Antrag sprechen konnte -, ist das natürlich weiterhin Deine Entscheidung. Oder die der “LHG”?

    Gute Nacht

    Mathias

  6. Wolf Dermann

    Du kannst ja solche platten Anträge stellen, wenn Du willst. Du kannst auch über den FaKo-Verteiler die FSIs zum “Stimmung machen” in der Sitzung aufrufen. Das kannst Du als FSI’ler (mit Deinen Freunden) machen wie Du willst, da reden wir Dir nicht rein, das ist Dein FSI-Ding. Wenn dann dabei das herauskommt, was auf der AS-Sitzung am Mittwoch bei rausgekommen ist, dann bist Du aber an der immer weitergehenden Unmöglichkeit studentische Positionen durchzusetzen mitschuld. Auch derjenige, der die Bombe baut ist an ihrer Explosion schuld, nicht nur der, der sie zündet.

    P.S.: Und lass’ es bitte immer wieder “ernsthafte Warnungen” oder sowas auszusprechen. Das ist doch kein Stil.

  7. Mathias Bartelt

    Korrektur meines obigen Beitrages: Es waren nicht zwei (wie von mir oben genannt), sondern drei Präsidiums-Vertretende anwesend: Dieter Lenzen, Ursula Lehmkuhl (1. Vizepräsidentin) und Monika Schäfer-Korting (2. VP).

    Die 3. Vizepräsidentin Christine Keitel-Kreidt, jene für Studium und Lehre, ist nicht anwesend gewesen. Ausgerechnet die Vizepräsidentin, die in der vorliegenden AS-Sitzung eigentlich nicht hätten fehlen dürfen. Und sie und das übrige Präsidium wußten spätestens seit dem 06.07.09, was zum 15.07.09 auf die Tagesordnung kommt.
    Hier wäre durchaus die Frage zu stellen, was am 15.07.09 für Keitel-Kreidt so dringlich gewesen sein kann und warum sie gerade in dieser Sitzung nicht anwesend gewesen war.

  8. Thomas

    Stimme aus dem Off: “Thomas Eichentopf wäre ein geeigneterer “LHG”-Vorsitz gewesen.”

    Müssen wir nicht ausführen, aber wäre ich nicht. Außerdem geht’s um Uwes AS-Mandat, nicht um seine Kompetenzen als LHG-Vorsitzender.

  9. Uwe Kirmse

    Da muss jetzt doch noch eine Korrektur vorgenommen werden.
    Aus dem Präsidium waren anwesend:

    Herr Prof. Dr. Dieter Lenzen (Präsident)
    Frau Prof. Dr. Ursula Lehmkuhl (1. Vizepräsidentin)
    Frau Prof. Dr. Monika Schäfer-Korting (2. Vizepräsidentin)
    Herr Prof. Dr. Jochen Schiller (4. Vizepräsident)

  10. Mathias Bartelt

    Danke, Uwe ;-) . Jochen Schiller hatte ich vergessen. Denn er sagt sehr selten etwas und fällt entsprechend kaum auf.

  11. Marvin

    “Das Verhindern von Sitzungen demokratischer Organe ist allerdings ein verfassungsfeindlicher Akt.”

    Diese Äußerung zeugt nun wirklich von Unkenntnis oder bewusster Verfälschung.

    Der AS ist mitnichten ein demokratisches Organ. Weder demokratietheoretisch noch laut seinem Selbstverständnis.

    Es ist ja nicht mal eine korporatistische Gleichheit vorhanden. Von grundlegenden demokratischen Standards gar nicht erst zu sprechen.

    Unter diesen Bedingungen könnte das nach Dreiklassenwahlrecht gewählte preußische Abgeordnetenhaus auch ein demokratisches Organ gewesen sein. Das ist eine begrifflich gefährliche Vereinfachung.

    Der AS mag im weiteren Sinne durch eine demokratische Rechtsordnung begründet sein, ein demokratisches Organ ist er gleichwohl nicht.

    Ich muss immer wieder staunen, wie eine Gruppe, die anderen plakative Versimplung und Intransparenz vorwirft, sich solcher rhetorisch-manipulativer Tricks bedienen kann. Demagogie nur von einer anderen Warte aus…

  12. Mathias Bartelt

    Es scheint, als würde Marvin als “JuSo”-Stellvertreter im FBR PolSoz es nicht ganz so zu sehen, wie Uwe in seinem ersten großen Absatz den Eindruck erweckt:

    “Auch der studentische Vertreter der JuSos schien über diesen Verlauf sehr unzufrieden zu sein.”

    Zwar mag dem so sein, wie Uwe es sagt. Doch derlei Vereinnahmung des “JuSo-Vertreters” für eine wie vorliegende “Demagogie”, wie Marvin sie oben bezeichnet, machen nach meiner Kenntnis auch die “JuSos” nicht mit.

    Und in der Tat: Auch ich staune immer wieder, wie selbst Professor/innen in verschiedenen Gremien der FU allen Ernstes von Demokratie und demokratischen Verfahren sprechen, wenn sie über diese Gremien sprechen. Dies hat sich auch in der vorliegenden AS-Sitzung von Seiten eines AS-Mitglieds – ausgerechnet aus der Gruppe der Sonstigen Mitarbeiter/innen – wiederholt.

    Noch ein Beispiel zum Verfahrensrecht – selbst im AS: Das wird schon allein dort mit Füßen getreten, wo den AS-Mitgliedern wiederholt wesentliche Unterlagen für die Entscheidungsfindung vorenthalten werden (wie von mir auch in der vorliegenden AS-Sitzung wieder ein Mal kritisiert). Und Verfahrensrecht hat noch nicht ein Mal notwendig mit Demokratie zu tun, sondern mit Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit im formalen Sinne. Erst diese formale Bedingung ist eine wesentliche Voraussetzung für (demokratische) Entscheidungsfindung.

    Nicht ein Mal dieses Manko z.B. an Hand des AS empirisch – abseits jedweder Parteiiung oder Ideologie – anzuerkennen zeugt schon von einer ordentlichen Borniertheit und einem beispiellosen voraus eilenden Gehorsam, der ja hier nicht zum ersten Mal fest gestellt und kritisiert wird.
    Und so weit noch auf die Spitze getrieben: Wo das Parteibuch bzw. die Parteiiung vor der empirischen Analyse geht, kann schlechterdings nicht von einem ernsthaften Bemühen zur Wahrheitsfindung gesprochen werden. Sondern, wie so oft, von Propaganda. Parteipropaganda, Parteiiungs-Propaganda – such Dir etwas aus, Uwe, das Dir gefällt: Es ist Propaganda.

  13. Wolf Dermann

    Demokratische Organe sind das allesamt. Woran ihr und wir uns stören ist die Repräsentativität. Auch wir wollen weitestgehende Viertelparität. Das ist aber eine andere Dimension. Wenn ihr die Dimensionen nicht ordentlich voneinander trennt und euch dann über korrekte Aussagen echauffiert, weil ihr unsauber arbeitet, dann müsst ihr wohl noch ein wenig länger zur Uni gehen, bis das bei euch klappt.

  14. Marvin

    Demnach war das nach Dreiklassenwahlrecht gewählte preußische Abgeordnetenhaus ein demokratisches Organ, selbst bei der DDR-Volkskammer könnte man jetzt ins Grübeln kommen, hm?

    Augenscheinlich möchte Wolf zwischen formellen und substanziellen Merkmalen demokratischer Organe unterscheiden. Bei ersteren erläutert er freilich nicht, wann ein Organ formell demokratisch ist noch hat er bisher Quellen dazu angeben, wann etwa die Rechtsordnung der BRD ein Organ als “demokratisch” bezeichnet (das könnte man freilich nachholen).

    Unabhängig davon ist es bezeichnend, hier angebliche formelle Definitionen für demokratische Organe ins Feld zu führen und den substantiellen Gehalt “demokratischer Organe” offenbar damit als nebensächlich zu betrachten.

    Wenn Wolf von demokratischen Organen spricht, stehen also der deutsche Bundestag, das preußische Abgeordnetenhaus (Dreiklassenwahlrecht) und meinetwegen das iranische Parlament – um nur einige Bsp. zu nennen – auf einer Stufe.

    Wer also die Sitzungen von “formell demokratischen Organen” – was immer Wolf darunter versteht -, die laut Rechtsordnung einer bestimmten Gruppe eine struktrelle Mehrheit verbriefen, verhindert, der ist verfassungsfeindlich. Das ist eine sicherlich nicht ungebräuchliche Apologie-Strategie von autoritären Regimen zur Diskreditierung von Widerstand. Soviel zu den Konsequenzen, wenn man derlei absurde Aussagen verallgemeinern würde.

    Vielleicht sollte man sich einer Unterscheidung von Carl Schmitt zwischen Legalität und Legitimität bedienen. Bei dem Formalien-Fetisch, den Wolf hier offenbar vertritt, wäre aber wohl auch das ausgeschlossen.

    Im Übrigen ist das neuzeitliche, bis heute für die abendländische Welt prägende, Modell der repräsentativen Demokratie gerade in Abgrenzung zum Ständemodell entstanden.

    Die Französische Revolution etwa überwindet die ständische Gliederung und setzt ihr den universellen, gleichwertigen Staatsbürgerstatus gegenüber. Daraus resultiert dann später auch das gleiche Gewicht jeder abgegebenen Stimme bei Wahlen.

    Deshalb ist auch die von Wolf ins Gespräch gebrachte Unterscheidung zwischen Repräsentativität und Demokratie im allgemein anerkannten Sinne absurd. Das gleiche Stimmengewicht ist vielmehr eine konstitutives Definitionsmerkmal von Demokratie.

    Dementsprechend sollte Wolf auch bei Aussagen über die akademischen Gremien, die in der BRD sehr wertvolle Vokabel “demokratisch” nicht verwenden. Richtiger wäre es meinetwegen schlicht von Mitbestimmungsgremien (was auch etwas zu euphemistisch, aber zumindest nicht falsch wäre) oder von unegalitärer Ständedemokratie zu sprechen. Dies wäre dann korrekter, weil klar würde, dass sich die Demokratie auf die Binnenwahl der einzelnen “Stände” oder Statusgruppen beschränkt. Unegalitär nun deshalb, weil weder alle Stände gleich stark vertreten noch nach tatsächlichen Anteil an der Gesamtgröße gewichtet sind. Man kommt hier genau zum entgegengesetzten Schluss: Ausgerechnet jene Statusgruppe mit den wenigsten Mitgliedern innerhalb der Universität, ist überall mit einer absoluten Mehrheit repräsentiert.

    Man geht also auch noch weit hinter die letzten Zugeständnisse des Ancien Regmie an den Dritten Stand bei Einberufung der Generalstände 1789 zurück. Dieses hatte ja zumindest noch der Verdoppelung der Abgesandten des Dritten Standes (rund 97% der damaligen Bevölkerung)zugestimmt, um damit eine Parität zwischen ersten und zweiten auf der einen sowie drittem STand auf der anderen Seite herzustellen.

    Demokratie ist kein formales Prinzip, wenn man das in der LHG anders sieht, ist das bezeichnend genug.

  15. Wolf Dermann

    Mit Deinem Ansatz, die Representativität mit der notwendigen Voraussetzung der Stimmgewichtsgleichheit als Demokratiemerkmal aufzunehmen, würdest Du zu dem Schluss kommen, dass Bundesrat und Europaparlament nichtdemokartische Oragne seien, deren Sitzungen gesprengt werden dürfen. Und ich werde immer auf der Seite stehen, die Dich daran hindern dieses zu tun um die Demokratie zu verteidigen – und bin damit im legalen und legitimen Recht, wie ich zu behaupten wage.
    Wie gesagt: auch wir treten für weitestgehende Viertelparität in den Hochschulgremien ein. Das müssen wir aber auf demokratischen Wege durchsetzen – und dafür brauchen wir (mindestens) eine Partei, die sich dieser Forderung annimmt und ein diese Partei(en) ermächtigenden Wahlerfolg in Berlin. Daran müssen wir arbeiten statt vorzuführen, wie beliebig und damit nutzlos Politikwissenschaft ist.

  16. dennis

    zitat wolf: “und dafür brauchen wir (mindestens) eine Partei, die sich dieser Forderung annimmt und ein [sic] diese Partei(en) ermächtigenden Wahlerfolg in Berlin.”

    die FDP ? xD

  17. Marvin

    “Mit Deinem Ansatz, die Representativität mit der notwendigen Voraussetzung der Stimmgewichtsgleichheit als Demokratiemerkmal aufzunehmen, würdest Du zu dem Schluss kommen, dass Bundesrat und Europaparlament nichtdemokartische Oragne seien, deren Sitzungen gesprengt werden dürfen.”

    Hier wird wieder zuviel vermengt, was nicht zusammengehört.

    Mein Einwurf bezog sich einzig darauf, den AS als demokratisches Organ zu titulieren. Darüber hinaus habe ich nirgendwo behauptet, dass man Sitzungen von Organen, deren Struktur nicht demokratisch ist, in jedem Fall sprengen sollte bzw. darf. Zu dem Fall, auf den sich der Artikel bezieht, kann ich mich nicht äußern, darüber weiß ich zu wenig.

    Der Bundesrat ist eine Länderkammer innerhalb eines föderalen Systems. Hier handelt es sich also nicht um Demokratie in Reinform, sondern um eine spezifische Logik, wonach ganze Länder repräsentiert werden sollen. Insofern greifen hier auch andere Mechanismen. Es handelt sich damit um ein gruppendemokratisches Modell.

    Das Europaparlament hingegen geht ganz neue Wege. Die EU als ein Gebilde sui generis kann schwerlich an Maßstäben gemessen werden, die vor der Zeit einer solchen Neuschöpfung liegen. Hier muss man im Urteil noch warten.

    Bundesrat und Europaparlament ist im Gegensatz zum AS aber eines gemeinsam: Trotz dass bspw. kleine Länder im Europaparlament überrepräsentiert sind und auch die Gewichtung der Stimmen im Bundesrat noch weiter differenziert werden könnte, gilt doch bei beiden das Prinzip: Kein Land, welches faktisch mehr Menschen repräsentiert, hat eine geringere Stimmengewichtung/Abgeordnetenzahl als eines, welches weniger repräsentiert. Auch das könnte man freilich angreifen (wenn NRW bspw. nicht mehr Stimmen hat als Niedersachsen), aber darum geht es hier nicht.

    Im AS hält jene Gruppe, die die wenigsten Hochschulangehörigen repräsentiert die absolute Mehrheit. Das kommt einer a-priori-Höherwertung des ProfessorInnen-Standes gleich. Damit wäre der AS auch in gruppendemokratischer Hinsicht (selbst in gruppenegalitärer Perspektive) in keiner Weise demokratisch. Warum du ihn trotzdem als ein demokratisches Organ siehst, weiß ich nicht.

    Zumindest bei der Viertelparität besteht ja durchaus Interesse.

  18. Wolf Dermann

    Das ist das Problem das Du hast, wenn Du Begriffe nicht voneinander trennst. Du musst Du Fälle einzeln als “nicht Demokratie in Reinform” oder als “Gebilde sui generis” einzeln ausschließen um auf Deinen integrierten Demokratiebegriff zu kommen. Ich habe mit meiner Trennung der demokratischen Eigenschaft von dem Maß der Repräsentativität gar keine Probleme alles unter einen Hut zu kriegen. Liegt vielleicht an meinem anfänglichen naturwissenschaftlichen Studium, dass ich systematische Trennungen genenüber ungreifbaren Gebilden bevorzuge.

    Während die akademischen Gremien bei mir also die Eigenschaft demokratischer Gremien erfüllen (sie sind gewählt und bestimmen ihre Entscheidungen in Prozessen der Mehrheitsfindung) besitzen sie eine ungewohnte Repräsentativität: Sie repräsentieren bei dem Kräfteverhältnis der Gruppen ein zugedachtes Maß der Stakeholderschaft. Stakeholder-Repäsentative Demokratie, also.

    Eine Repräsentation nach Stakeholderschaft findest Du z.B. auch in Aufsichtsräten von Unternehmen. Die Aktionäre können mehr sein als die Mitarbeiter und andersrum, sie bekommen aber gleich viele Sitze. Es ist also ein auch in anderen Bereichen angewandtes Konzept.
    Womit ich dann unzufrieden bin, ist die Zumessung Stakeholderschaft in den Uni-Gremien und komme hier zu dem Schluss, dass sich eine angesmessenere Repräsentativität in einer Viertelparität (mit Feinheitsregelungen) wiederfinden würde.

    Übrigens: In meinem Schema wäre ein aus allen Uni-Mitgliedern gelostes Gremium zwar repäsentativ, allerdings undemokratisch. Ich werbe für meinen Ansatz, er ist präziser und potenter.

  19. Wolf Dermann

    Oh, mir gerade erst aufgefallen: Du hältst die Delegiertenversammlungen von Bündnis 90 / Die Grünen für undemokratische Gremien!
    Denn: Die Männer, die mit knapp 70% die Mehrheit der Grünen Basis stellen verlieren Aufgrund satzungsmäßiger Bestimmungen ihre Mehrheit an die Basis-Minderheit der Frauen in den Delegierten-Gremien. Nach Deinem dafürhalten ist diese Mehrheitsumkehr ja “in keiner Weise demokratisch”. Viel Spaß dabei, das den Grünen zu verklickern ;-)
    Ich glaube umso mehr, dass meine Begrifflichkeit viel besser ist, Du jetzt auch :-)

  20. Marvin

    Es ist durchaus nicht unrespektabel, dass du derlei Leidenschaft in diese Sache steckst.

    Dennoch erscheint mir dein ahistorischer, technokratischer Ansatz entscheidende Schwächen zu haben, weswegen ich eine andere Variante für fruchtbarer halte. Da er Gremien, die durch Zensorenräte bei der Kandidatenauswahl präjudiziert sind – wie etwa das iranische Parlament – oder solche, die eine Repräsentanz nach Steueraufkommen der Gleichwertigkeit der Menschen vorziehen – wie das preußische Abgeordnetenhaus (nach Dreiklassenwahlrecht gewählt) als demokratisch bezeichnet,beweist er nicht nur jegliche historische Kenntislosigkeit (der Ruf nach Demokratisierung in Bezug auf das preußische Abgeordnetenhaus könnte von deiner Warte aus überhaupt nicht nachvollzogen werden), sondern zertrümmert auch jeglichen normativen Gehalt des Wortes “demokratisch”. Demokratisch, das habe ich bereits beschrieben, hat bei mir einen immanenten Bezug auf die moralische Gleichwertigkeit zumindest zunächst innerhalb einer konstituierten Gruppe.

    Dein Ansatz verwischt aus Gründen vermeintlich höhrer Stringenz somit die Grenzen zwischen demokratischen und nicht-demokratischen Systemen, da er die Zuerkennung für demokratische Organe schlicht an formale Voraussetzungen bindet. Somit wären absurde Szenarien bei der Organbesetzung bei dir ausreichend, um ein demokratisches Organ zu begründen. Nehmen wir etwa an, ein Organ würde folgendermaßen gewählt: Vereinfachtes Modell, ein Land mit 30 Mio. Menschen. Das Parlament hat 100 Sitze. Eine Person dürfte 99 davon in Wahl bestimmen, der Rest nur einen. Eine faire Mehrheitsfindung würde dann im Organ stattfinden. In deinen Augen wäre es also ein demokratisches Organ.

    Nun meinst du, das damit auffangen zu können, indem du die Kategorie “Repräsentativität” einführst. Da liegt nun aber dein größtes theoretisches Problem. Es fehlt nun bei aller technischen Hygiene der Begriffsbildung einfach der normative Gehalt. Du führst Kategorien ein, kannst aber gleichermaßen keine Aussage treffen, was denn nun “moralisch wertvoller” ist. Die Repräsentativität ist bei dir in dieser Form eine völlig beliebige Kategorie, die man ganz unterschiedlich füllen kann. Dass du nun eher für Viertelparität argumentierst, ist daher schlicht Zufallsprodukt, welches man aus keinerlei Werten oder sonstigem deduktiv herleiten könnte.

    Insofern erscheint mir dein Ansatz doch eher impotent zu sein.

    Ich ziehe einen historisch belehrten, normativ aufgeladenen Demokratiebegriff vor, der in dem Wert der moralischen Gleichwertigkeit aller Menschen wurzelt, wenn auch die gleiche politische Partizipation an einen Status wie etwa der Staatszugehörigkeit gebunden ist (Alters- und andere naheliegende Beschränkungen mal außen vor gelassen).

    Dieser Demokratie-Begriff wurzelt dann auch in den historischen Anfängen desselben, in der attischen Polis. Dort erhielten in der klassischen Zeit all jene, die Teil des Raumes der Polis waren (Polis jetzt hier im Sinne des politischen Raumes, der Begriff Politik hat ja da auch seinen Ursprung)auch alle dasselbe Stimmengewicht. Dies war Ausdruck ihrer Gleichwertigkeit. Die Polis konstituierte sich ohne Frauen, sie waren schlicht nicht dabei, Sklaven und Metöken waren ebenfalls ausgeschlossen. Teil des politischen Raumes waren die erwachsenen, männlichen Athener.

    Mit der Französischen Revolution wurde diese Grundlage adaptiert und fand seinen Ausdruck im universalistischen Staatsbürgerstatus mit gleichem politischem Stimmgewicht (endgültig in Westeuropa im 20. Jh.) im Rahmen des modernen Nationalstaates. (Im Zuge der Internationalisierung und Transnationalisierung von Politik tut sich jetzt freilich die Frage nach Standards globaler Demokratie auf etc. etc….das ist eine völlig offene Entwicklung und hier nicht Thema)

    Diese Logik einer zentralen Repräsentanz – mit gleichem Stimmengewicht aller Staatsbürger gewählt – ist freilich auf das zentralistische Modell Frankreichs zugeschnitten.

    Daneben lassen sich Modelle der Gruppendemokratie finden, die eben einer korporatistischen Logik folgen. Die Bundesrepublik ist dafür ein Beispiel, sie ist ein Bundesstaat. Die Länder besitzen Staatsqualität und partizipieren an der Gesetzgebung. Innerhalb der Länder gilt freilich das Prinzip des gleichen Stimmgewichts.

    Noch schräfer gelten gruppendemokratische Prinzipien für die Organe der Europäischen Union, die wie gesagt, in der Wissenschaft noch kein eindeutiges Etikett zugewiesen bekommen hat. Dass in solchen föderalen oder staatenverbundsartigen Systemen gruppendemokratische Prinzipien in unterschiedlicher Form eine Rolle spielen tut der Kohärenz meines Demokratiebegriffs keinen Abbruch. Ein föderales System funktioniert aufgrund seiner staatsrechtlichen Zergliederung eben anders als ein zentralistisches. Dass ändert nichts daran, dass die Gesamtrepräsentanz sowie die einzelnen Länderrepräsentanzen mit gleichem Stimmengewicht aller Berechtigten gewählt werden.

    Die Sache lässt sich durch die Unterscheidung der Verfasstheit der Nationalstaaten (förderal – zentralistisch) und die Einfürhung des Begriffs der Gruppendemokratie auflösen.

    Im Übrigen sind Ableitungen von den demokratisch gewählten Kammern möglich. So können jene durch Wahl der Ministerpräsidenten die demokratische Legitimation weitertragen.

    Bei der Europäischen Union möchte ich deiner Versimplungstaktik freilich in keiner Weise folgen. Hier ist eine Entwicklung neuer Qualität einfach noch im Fluss.

    Zum Schluss möchte ich auch nochmal auf jenes Zitat hinweisen:

    “Mit Deinem Ansatz, die Representativität mit der notwendigen Voraussetzung der Stimmgewichtsgleichheit als Demokratiemerkmal aufzunehmen, würdest Du zu dem Schluss kommen, dass Bundesrat und Europaparlament nichtdemokartische Oragne seien, deren Sitzungen gesprengt werden dürfen.”

    Hier bist du offensichtlich der Meinung, der Bundesrat sei ein demokratisches Organ.

    Nun offenbarst du aber im letzten Beitrag endlich, was die Kriterien für demokratische Organe sind:

    “Während die akademischen Gremien bei mir also die Eigenschaft demokratischer Gremien erfüllen (sie sind gewählt und bestimmen ihre Entscheidungen in Prozessen der Mehrheitsfindung)”

    Nun ist allgemein bekannt, dass die Mitglieder des Bundesrates nicht (!) gewählt werden (das Grundgesetz spricht davon, dass die Mitglieder des BR von den Länderregierungen “bestellt” werden, es findet kein Wahlakt statt). Demnach ist ein Organ, welches du mir intuitiv als demokratisch vorgestellt hattest, laut deiner Definition dann doch keines.

    Neben der Unfähigkeit normative Aussagen über höherwertigere Repräsentation machen zu können (und damit letztlich Unterscheidungen zwischen demokratischen und nicht-demokratischen Systemen nicht machen zu können), gesellt sich also die Unmöglichkeit eines für intuitiv demokratisch gehaltenen Organs unter die eigene Demokratie-Definition subsumieren zu können. Da bleibt von Potenz nicht mehr viel übrig.

    Und was jetzt an dem Grünenbeispiel so außergewöhnlich sein soll, verstehe ich nicht. Hier liegt wieder eine spezifische Logik der Gruppendemokratie bei der Kandidatenbesetzung vor (diesmal nach binärer Geschlechtsunterscheidung), die ich in dieser Form nicht anwenden würde. Der Stimmengleichwertigkeit tut dies dann keinen Abbruch (nur eben bei der Kandidatenvorauswahl) und als Gremium oder Organ würde ich die Grünen auch nicht bezeichnen.

    Grüße

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