103. Sitzung der KfL - Neues zur Systemakkreditierung
Alex SpielauLehre, Akademische Gremien Kommentar schreibenAm Dienstag traf sich die 103. KfL, um über die Systemakkreditierung der FU und die AS-Beschlussvorlagen von Andreas Bodmeier und Sarah Walz zu diskutieren.Die Sitzung wurde bis zur Beschlussfähigkeit der Kommission durch einen Vortrag von Gerd Helm, dem Projektleiter Qualitätsmanagement und Systemakkreditierung an der FU, über den Ablauf und die Struktur Systemakkreditierung informiert.Sein Vortrag begann mit einer Einführung in die generelle Struktur der Systemakkreditierungsverfahren. Die Akkreditierung von Studiensystemen meint im Allgemeinen die Prüfung, Evaluierung und Annahme von Qualitätsmanagementverfahren von Studiengängen an einer Universität. Zu diesem Zweck wurde ein Akkreditierungsrat auf nationaler Ebene geschaffen als übergeordnete Institution, unter der 6 Agenturen zur operativen Prüfung von Systemakkreditierungsverfahren bestehen. Die Agenturen sind (halb)privater Natur, um Unabhängigkeit von politischen Prozessen zu garantieren.Vorteile einer Systemakkreditierung gegenüber der alten Programmakkreditierung wurde mit einer längeren Halbwertszeit und den neuen Zielen der Förderung einer höheren Autonomie der Universitäten und einer Investition in Qualitätsstrukturen.Die FU hat zur Systemakkreditierung einen Vertrag mit der Agentur AQAS, welche falls der Akkreditierungsantrag angenommen wird, innerhalb der nächsten drei Jahre zu einer Annahme oder Ablehnung des FU Qualitätsmanagement kommen wird.Von Herrn Helm betont und nachfolgend intensiv diskutiert, wurde die Beteiligung studentischer Vertreter im Begutachtungs- und Evaluierungsverfahren. So seien studentische Vertreter im Prozess des Aufbaus von Studienprogrammen und Qualitätsmanagementstrukturen an den Instituten und Fachbereichen als auch am Verfahren der Systemakkreditierung selbst beteiligt.An letzterem sollen Studierende durch einen Repräsentanten im Begutachtungsrat von AQAS beteiligt werden. Dieser Studierende soll durch einen studentischen Akkreditierungspool bestimmt werden, was jedoch nicht verpflichtend für die Agentur sei. In diesem Zusammenhang wurde von studentischer Seite das Berufungsverfahren als intransparent und nicht repräsentativ für die Studierendenschaft kritisiert.Ferner wurde in diesem Zusammenhang die noch nicht absehbaren (hohen) Kosten des Gesamtverfahrens von ca. 150.000€ und die Einflüsse der KMK und dem Bolongna-Prozess auf die Kriterien zur Qualitätssicherung.Nachfolgend wurde über die Anträge von Andreas Bodmeier und Sarah Walz diskutiert. Wobei nur über ersteren Antrag abgestimmt wurde. Dieser beinhaltet eine Beschlussformulierung, in welcher der akademische Senat aufgerufen wird die verpflichtende Anwesenheitskontrolle zugunsten einer offenen, freiwilligen Kontrolle abgeändert wird und das Präsidium zur Neugestaltung einer Satzung für Allgemeine Prüfungsangelegenheiten beauftragt wird(jedoch ohne zeitliche Verpflichtung).Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen und somit dem AS zur Diskussion und Beschluss übermittelt. Der Antrag von Sarah Walz konnte nicht mehr innerhalb des Zeitrahmens diskutiert werden.Insgesamt war die Diskussionskultur in dieser Sitzung besser als gewohnt. Es wurde konstruktiv und aufeinander eingehend miteinander gesprochen – vielleicht eine positive Tendenz für die Zukunft?
28. Dezember 2009 at 20:10
Sehr informativer Beitrag!