OSI-Institutsrat am 16. Juni – Rettungsschirm fürs OSI

Sven HilgersAllgemeines Kommentar schreiben

Neben wichtigen Themen der „Vakanzen Tanzen“ Woche am OSI (vakanzentanzen.blogsport.de/programm/) standen am Mittwoch zwei bedeutende Themen auf der Tagesordnung der Institutsratssitzung am OSI. Erstes Thema war die Änderung der Bachelorordnung. Im vergangenen Januar hatte sich die „Reform- Bachelor-Kommission“ auf einen Kompromiss geeinigt, der zumindest die konsensfähigen Ergebnisse sichern soll. Zum einen werden ab dem kommenden Wintersemester auch affine Module anerkannt, dass bedeutet auch Seminare aus anderen Fachbereichen werden ohne bürokratische Hürden für die BA-Studierenden anerkannt.
Zum anderen legt die geänderte, mit dem Rechtsamt der FU Berlin geschriebene, Bachelorordnung fest, dass nur noch zwei Drittel der Studienleistungen in die Endnote mit einfließen werden. Irritationen gab es im Institutsrat über die Festlegung des zu streichenden Drittels. Das Rechtsamt der FU hatte dieses Drittel als 30LP PoWi-Studienleistungen und 30LP ABV ausgewiesen, da aber der ABV Teil ohnehin nicht in die Note einfließt würde diese Reform kleiner ausfallen als geplant. Deswegen prüfen Dekanat und Rechtsamt nun im unbürokratischen Umlaufverfahren, ob es möglich ist insgesamt 60LP der PoWi-Leistungen plus die 30LP nicht in die Note einfließen zu lassen. Die Beschlüsse müssen allerdings noch vom Fachbereichsrat bestätigt werden.
Das zweite Thema war der Haushalt. Professorin Börzel teilte zu Beginn der Haushaltsberatungen die erfreuliche Nachricht mit, dass die Eigenmittel des OSIs zum ersten Mal seit Jahren zur Deckung der laufenden Kosten reichen und dieses Jahr nicht auf die Leistungsmittel zurückgegriffen werden müsste. Dadurch könnten zum ersten Mal die Leistungsmittel zu 100% ausgeschüttet werden und nicht wie bisher zur Finanzierung von Lehraufträgen oder ähnlichem benutzt werden. Wäre da nicht die chronische Unterfinanzierung des OSIs und so unterbreitete Professor Mengel den Antrag einen Notfonds mit 30% der gesamten Leistungsmittel einzurichten. Pikant an diesem Notfonds ist, dass das OSI sich dadurch in eine schlechtere Position gegenüber dem Kanzler der FU begibt. Wenn es also in Zukunft heißt, dass das OSI mehr Geld vom Präsidium braucht, kann dieses auf den Notfonds verweisen. Außerdem müssen die Leistungsempfänger dem Notfonds zustimmen, bevor er überhaupt in Kraft treten kann. Trotz dieser Bedenken wurde diesem Notfonds in der zweiten Abstimmung zugestimmt, so dass der Institutsrat nun beschlossen hat 70% der Leistungsmittel auszuschütten.
Bedeutend wichtiger als solche symbolischen Rettungsschirme, denn auch bisher haben sich die Leistungsempfänger in finanziellen Notlagen mit dem Institut solidarisch gezeigt, wären allerdings eine Überarbeitung des Leistungsverteilungsschlüssels, bisher wird dort die Lehre strukturell benachteiligt und so gibt es wenige Anreize mehr Lehre anzubieten. Trotzdem war der Beschluss die Leistungsmittel auszuschütten wichtig, da es sonst zu Engpässen bei der Ausstattung der Lehrenden gekommen wäre.

Eine Reaktion zu “OSI-Institutsrat am 16. Juni – Rettungsschirm fürs OSI”

  1. Oliver

    Lieber Sven,

    eine schöne, leicht subjektiv gefärbte Zusammenfassung der letzten IR-Sitzung. Kannst Du mir bitte den Nachweis auf meine bekannte E-Mail-Adresse schicken, in welchen Fällen die Leistungsempfänger sich in finanziellen Notlagen mit dem Institut solidarisch gezeigt haben? Das behauptest Du ja. Ich würde mich freuen. Vielmehr geht mein Eindruck eher dahin, dass sich am OSI niemand mit irgendwas oder irgendwem solidarisch zeigt, erst recht nicht, wenn das Geld in seine Tasche gewandert ist. Daher bedürfte es schon konkreter Beispiele. Meine These: Wenn deine Aussage stimmen würde, hätten wir keine notleidende Ideengeschichte, keine apathischen rechtlichen Grundlagen, eine ordentliche Afrikaprofessur u.ä.

    Guts Nächtle
    Olli

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