Rechtliche Niederlage für den AStA: Rechtsamt weist Wahländerungsvorschlag für Fachschaftsräte zurück.
Marcel von VollandAkademische Gremien, Allgemeines, FU 7 Kommentare »Der von Armin Peter als „Ermächtigungsgesetz“ (siehe unten auf diesem Blog) und von der Zeitschrift „Furios“ als „Verfassungsputsch“ (siehe: http://www.furios-campus.de/2011/07/07/asta-plant-verfassungsputsch/) bezeichnete „Antrag auf Änderung der Wahlordnung zur Wahl der Fachschaftsräte“, eingereicht von Sebastian Schneider (Liste: Studierende mit Kind) findet nach der Verabschiedung durch das Studierendenparlament sein Ende beim Rechtsamt. Im Auftrag des Kanzlers Peter Lange hatte Herr Dr. Huhn diesen Wahländerungsvorschlag für die Fachschaftsräte mit dem Verweis auf die Einschränkung des aktiven Wahlrechts der Studierenden abgewiesen.
Noch einmal zum Hintergrund: Die Fachschaftsräte sind zwar ohne Entscheidungsbefugnisse, sollen aber auf mehr oder weniger unpolitische Weise die Studierenden beraten und betreuen. Seitens des Antragsstellers wird jedoch den Fachschaftsinitiativen eine Möglichkeit zur „dreisten Ausnutzung“ unterstellt, eine genauere Erklärung bzw. Begründung für solche eine schwerwiegende Unterstellung kann dem Antrag leider nicht entnommen werden. Vielmehr spricht Sebastian Schneider den Fachschaftsinitiativen die Aufgabe der Fachschaftsräte zu, da diese „basisdemokratisch“ seien, und verneint somit im gleichen Atemzug das allgemeingültige Repräsentationsprinzip studentischer Gremien (dem schließlich auch das StuPa und der daraus hervorgehende AStA unterliegt). Der verabschiedete Wahlvorschlag sah nun vor, dass die Fachschaftsräte nur noch auf „Nachfrage“ gewählt werden sollten. Hierzu muss von einem Studierenden ein Antrag für die Einleitung der Wahl eingereicht werden. Wo dies unterbleibt, finden einfach keine Wahlen statt. Die Politik vieler AStA-naher Hochschulgruppen, einfach nach ihrer Wahl die Fachschaftsräte nicht zu konstituieren, sollte somit rechtlich untermauert werden. Ein demokratisches Gremium auf Abruf sollte entstehen, an dessen Einberufung offenkundig seitens des Antragsstellers eh niemand Interesse hat. Sebastian Schneider hatte dabei keine Probleme, seine anti-demokratische Einstellung zu äußern, indem er sich gegen formale, repräsentative Wahlen aussprach.
Diesem aberwitzigen Vorhaben machte nun das Rechtsamt einen Strich durch die Rechnung. Auch wenn dies die Liste „Studierende mit Kind“ „brüskiert“ diese Entscheidung als poltisch-motivierte Intervention seitens des Präsidiums ablehnt, ist diese „Einmischung“ juristisch wasserfest: laut Rechtsatz ist das Rechtsamt verantwortlich für die Rechtsaufsicht über die „verfasste Studierendenschaft“. Das Rechtsamt entschied, dass diese Wahländerung einem Eingriff in das aktive Wahlrecht der Studierenden vorsehen würde! Diese Position unterstützt die LHG mit voller Kraft! In keiner Weise lässt sich die Haltung legitimieren, nach der ausschließlich die Fachschaftsinitiativen die Funktionen des Fachschaftsrates übernehmen sollten. Wo liegt denn hier die ausgewogene Vertretung aller Interessen der Studierenden? Basisdemokratisch sind Fachschaftsinitiativen vielleicht innerhalb ihrer eigenen Gruppe; welche Legitimation haben sie jedoch, für die gesamte Studierendenschaft zu sprechen und zu handeln? – Ganz einfach: keine. Schließlich führt nicht die Wahl von Fachschaftsräten zu einer „Entpolitisierung“ der Studierenden (wie es Herr Schneider bemerkt), sondern vielmehr die schleichende Abschaffung derselben. Daher kommt es einem versuchten Entzug von Mitbestimmung gleich, die Beratungsstelle und Interessenvertretung der Studierenden faktisch nur noch den politisch einseitig ausgerichteten Fachschaftsinitiativen zu überlassen. Ein anschauliches Gegenbeispiel bildet schließlich das Café Tatort, das als AStA-kritische Gruppe den Fachschaftsrat der Fakultät Rechtswissenschaft einberufen hat. Die für sich sprechenden Wahlergebnisse zeugen wahrlich nicht für eine Entpolitisierung!! Gerade die Pluralität der Interessen und Meinungen, die innerhalb der Studierendenschaft vorherrscht, sollte sich schließlich auch in einer beratenen und betreuenden Institution widerspiegeln.