Von Hausrecht, Rechtsstaatlichkeit und staatlicher Repression – Ein Beitrag zur Besetzung des Seminarzentrums

Marcel von VollandAkademische Gremien, Allgemeines, FU, Hochschulpolitik, Hochschulpolitische Veranstaltungen Kommentar schreiben

Seit der Besetzung des Seminarzentrums der Freien Universität am 16.11.2011 durch eine kleine Gruppe Studierender ist einiges geschehen. Nach der Räumung des Gebäudes durch die Polizei erließ das Präsidium Strafanzeigen gegen 56 Personen, die laut Präsident Alt am 06.12.11 wieder zurück gezogen wurden. Laut dem Präsidium befanden sich hierunter auch Personen, die nicht Mitglieder der Freien Universität waren. In der gestrigen Sitzung (07.12.11) des Akademischen Senats (AS) wurde einer Reihe von Betroffenen das Rederecht zugesprochen, um die Vorfälle mit dem Akademischen Senat zu klären.

Die AS-Sitzung am 07.02.11

Innerhalb der AS-Sitzung kamen nicht nur verschiedene Erlebnisberichte auf das Tableau, sondern es offenbarte sich auch eine Unbeholfenheit in diesem Gremium inhaltlich klare Forderungen, die scheinbar schon während der Besetzung nicht formuliert werden konnten, an den Tag zu fördern. Stattdessen verstieg man sich, darunter auch ein Teil der studentischen Vertreter (M. Bartelt), in unangenehme Terminologien (wie „Rechtsergreifung“ des Präsidiums), die der sachlichen Besprechung solch einer ernsthaften Auseinandersetzung zwischen Studierenden und universitärer Exekutive in keiner Weise dienlich war. Hinsichtlich der Besetzung des Präsidiums im Jahre 2009 wurde gar von „Sippenhaft“ gesprochen, die diesem Teil der Studierenden auferlegt werde. Genauso absurd waren die Vergleiche mit Zuständen in einigen Teilen der arabischen Welt, in denen angeblich genau solche Repressionen herrschen würden, wie mittlerweile an der Freien Universität. Was die Ankläger in diesem Moment vergaßen: Solch eine Artikulation vor dem AS wäre in einem repressiven Regime wohl nicht möglich gewesen!

Universitas omnibus?


Jedoch sind dies Allüren und Girlanden: Das Problem sitzt im Wesentlichen viel tiefer: Es geht um die Fragen der Nutzung, des Zwecks und des Eigentums von Universitäten im Besonderen sowie von öffentlichen Einrichtung im Allgemeinen. Im Klartext: Wem gehört die Universität? Sicherlich, als öffentliche Einrichtung gehört die Universität dem Souverän, also der deutschen Bevölkerung! Jedoch stellt sich nach der Eigentumsfrage die Frage nach dem Besitz. Jede öffentliche Einrichtung ist zweckgebunden, d.h. die Universität dient der höheren Bildung des Souveräns und auch denen, die vom Souverän dazu berechtigt wurden. Nun ist die Frage nach der höheren Bildung gewiss eine Auslegungssache, über die sich streiten lässt. Notwendigerweise gehört zur höheren Bildung auch die Auseinandersetzung mit allgemeinpolitischen Themen, wie die Aktionen vor der großen Mensa in der Silberlaube auch zeigen. Diese Veranstaltungen behindern keine Seminarräume und sind dennoch bildend und öffentlich wirksam. Auszuschließen ist jedoch, dass dies, was am 16.11.2011 sich im Seminarzentrum der Universität zutrug, eine Bildungsmaßnahme war. Ganz im Gegenteil und dies ist der Kern der Sache: Die 56 Personen hätten einen wesentlich größeren Teil der Bevölkerung ausgeschlossen, an der höheren Bildung teilzuhaben. Für solch einen Fall der zweckfremden Besetzung erließ der Souverän die Regelung des Hausrechts, damit die öffentlichen Räume ohne Hindernisse der Allgemeinheit – in diesem Fall für Bildungsmöglichkeiten – zur Verfügung stehen. Der Verdacht der Zweckentfremdung wird dadurch verfestigt, dass die Besetzer anscheinend noch nicht einmal einen konkreten Plan hatten, wie sie diese Räumlichkeiten nutzen wollten. Die Ziele blieben wie immer allgemein formuliert und rechtfertigten in keiner Weise die willkürliche Besetzung. Ganz im Gegenteil: Gerade zu grotesk wirkt die Zielerklärung in der Pressemitteilung des AStAs „Ziel der Besetzung ist einerseits, eine nachhaltige Diskussion der Lehr- und Lernbedingungen an der Basis der Studierenden und Beschäftigten anzustoßen“. Hier klaffen Anspruch und Wirklichkeit weit auseinander: Anstatt wegen des Aufwuchs der Studierenden (durch Wegfall der Wehrpflicht und doppelte Abiturjahrgänge) über hilfreiche und vor allem konkrete Maßnahmen zur Besserung nachzudenken, wurden weitere Räumlichkeiten der Bildung durch Besetzung behindert und somit die missliche Lage weiter verschärft. Der Zustand kam somit einer Privatisierung von öffentlichem Raum gleich! Ob damit die Basis der Studierenden zum Sinnieren über die Lernbedingungen angestoßen werden, bleibt äußerst fragwürdig. Diese völlig willkürliche Handlungsweise wurde dadurch unterstrichen, dass ein vom Präsidium angebotener Ausweichraum – in der nicht weit vom Seminarzentrum gelegenen Arnimallee – ausgeschlagen wurde.

Das Präsidium und sein Vorgehen


Zuletzt bleibt natürlich die Rolle des Präsidiums: Präsident Alt verwies auf die wiederholten Gesprächangebote vor der Besetzung und erklärte, dass eine Besetzung immer am Ende, und nicht am Anfang eines gescheiterten Dialoges stünde. Wäre ein sanfteres Verfahren, wie Gespräche oder Mediationen ein adäquateres Mittel gewesen, diesem willkürlichen Akt zu begegnen? Vermutlich ja. Das vorschnelle Einsetzen der Polizei hätte wohl so erspart werden können. Die Aussetzung der Strafanzeigen ist ein richtiger Schritt gewesen, der jedoch entgegen der Darstellung des Senatsmitglieds Bartelt nichts mit „Gesichtsverlust“ und „Image“ bei den folgenden Exzellenzanträgen zu tun hat (siehe PM 7.12.11 Bartelt http://fuwatch.de/wp-content/uploads/2011/12/PM-07.12.11-Punktsieg-f%C3%BCr-FU-Emp%C3%B6rte-und-Charit%C3%A9-Streik.pdf). Die Exzellenzinitiative orientiert sich (und dies sollte allgemein bekannt sein) bewusst an den Forschungskonzepten der Universität, nicht an deren Umsetzung ihres Hausrechtes!

Quintessenz: Ziel, Anspruch und Methode politischer Forderungen sollten in einem konsistenten Zusammenhang stehen. Der Anspruch, die schwierige Lage der erhöhten Studierendenzahlen und der demokratischen Mitbestimmung zu verbessern ist per se richtig und wird von der Mehrzahl der Hochschulgruppe (wie der LHG) vertreten. So überrascht es, dass bei den gesamten Protesten nicht einmal auf die Rolle des Berliner Senats eingegangen und dessen Finanzierungsunwilligkeit (siehe Freisprecher der LHG) angekreidet wurde. Solche sachbezogenen Zusammenhänge fallen leider zu oft unter den Tisch der Proteste.

12 Reaktionen zu “Von Hausrecht, Rechtsstaatlichkeit und staatlicher Repression – Ein Beitrag zur Besetzung des Seminarzentrums”

  1. peter

    ääääähhhhhhhmmmm:
    “Stattdessen verstieg man sich, darunter auch ein Teil der studentischen Vertreter (M. Bartelt), in unangenehme Terminologien (wie „Rechtsergreifung“ des Präsidiums), die der sachlichen Besprechung solch einer ernsthaften Auseinandersetzung zwischen Studierenden und universitärer Exekutive in keiner Weise dienlich war.”
    Darf ich dich daran erinnern, dass die LHG eine Wahlordnungsänderung wiederholt als Ermächtigungsgesetz bezeichnet hat und damit die Methoden der Koalition im Studierendenparlament mit denen der NSDAP gleichgesetzt hat? Du, Marcel, hast diesen Begriff sogar wieder aufgewärmt am 26.10. Möchtest du dich hiermit davon distanzieren? Angebracht wäre es!

  2. peter

    genauer: überfällig wäre es.

  3. Steffen

    “Auszuschließen ist jedoch, dass dies, was am 16.11.2011 sich im Seminarzentrum der Universität zutrug, alles andere als eine Bildungsmaßnahme war.”
    Ach, wie schön, dass selbst die LHG erkennt, wie bereichernd diese Aktion war und sie als Bildungsmaßnahme kennzeichnet. Wenn wohl auch eher aus Unfähigkeit heraus, gerade Sätze zu formulieren.
    Im Übrigen wurden dort keine Räume des allgemeinen Lehrbetriebes besetzt, sondern das Seminarzentrum, in dem fast ausschließlich externe Veranstaltungen stattfinden, die nichts, aber auch gar nichts mit Bildung zu tun haben (Betriebsfeierlichkeiten bspw.). Ich möchte hinzufügen, dass an diesem Abend eine Veranstaltung für Schüler*innen durch Studierende der Besetzung mitgestaltet wurde.

    Und das ausgerechnet die LHG eine Gruppe, die vermutlich 10mal so groß ist wie sie selbst, als klein bezeichnet, ist doch wirklich amüsant…

  4. Anna

    Meinst Du wirklich, es sei eine Zweckentfremdung von Universitätsräumen, wenn Studierende, die etwa 90% einer Universität ausmachen, in Universitätsräumen über Hochschulpolitik diskutieren? Das lässt keine guten Rückschlüsse auf Dein Demokratieverständnis zu. Schau übrigens mal in § 18 Abs. 2 Nr. 2-4 BerlHG, hiernach ist es sogar Aufgabe der Studierendenschaft, genau so etwas zu diskutieren. Und diese Studierendenschaft ist immerhin eigenständige Teilkörperschaft der Universität. Wirklich seltsam, dass ihr immer dem Präsidium nachplappern müsst.

  5. Armin

    Ein sehr guter Artikel. Kompliment an den Autor!

    Haben sich die selbsternannten Bildungsstreikenden eigentlich schon einmal gefragt, weshalb willkürliche Besetzungen von Universitätsräumlichkeiten jedes Semester aufs Neue wiederholt werden (müssen), wenn sie doch, wie von den Protagonisten behauptet wird, ein effektives Mittel zur Durchsetzung studentischer Interessen sind?

    Man hat den Eindruck, dass diese ständig wiederkehrende Folklore nichts anderes als linke Beschäftigungstheraphie für Vollzeitprotestler zwischen Castor-Protest und 1. Mai darstellt. *Gäääähn*

  6. peter

    Armin, es ist nicht aufbauend sondern peinlich, wenn ein LHG-Mitglied auf dem LHG-Blog einem anderen LHG-Mitglied ein Lob ausspricht, um so Kritik abzuwehren.

  7. arthur

    ach armin, was haben dir denn die linken getan? mal ‘ne freundin weggeschnappt? den außenspiegel von papas auto abgetreten? oder gar vom eigenen?

    übrigens war der castor-transport in diesem jahr NACH dem versuch einer uni-besetzung, es müsste also wenn dann “zwischen 1. mai und castor-protest” heißen. zwischen castor und 1. mai ist ja schließlich immer noch dresden – du erinnerst dich, du hattest diesbezüglich mal angenommen, mensch müsste tickets kaufen, um an der straßenschlacht teilzunehmen… (nachzulesen hier: http://www.lhg-berlin.com/fu/news/2010/01/21/aufrufe-zu-straftaten-linksextreme-wollen-besetzten-hs-1a-kapern/)

  8. Marcel von Volland

    @peter: Der Ausdruck “Ermächtigungsgesetz” wurde von mir im Artikel vom 26.10. nur als Zitat verwendet. Ich selber habe diesen Begriff vermieden.

  9. Marcel von Volland

    @Anna: Danke für den rechtlichen Hinweis. In meinem Artikel stelle ich nicht das Recht in Frage, dass die Studierenden über Hochschulpolitik in der Uni diskutieren dürfen. Da bitte ich, meinen Artikel noch einmal eindringlicher zu lesen.
    Der von Dir benannte Artikel des Berliner Hochschulgesetzes steht unter dem Paragraph “Studierendenschaft”, die dort als rechtsfähige Teilkörperschaft vorgestellt wird. Alle Punkte in Absatz 2, also die Ausführung des Mandats, beziehen sich auf die Studierendenschaft. Aus den daraus abgeleiteten Rechten erhält diese Räumlichkeiten für solche Veranstaltungen, im Falle der FU das AStA-Haus genau neben dem Seminarzentrum! Von willkürlicher Besetzung konnte ich leider nichts in dem von dir benannten Paragrafen lesen.

  10. Anna

    Falsch, Marcel. Das AStA-Gebäude ist das Verwaltungsgebäude der Studierendenschaft. Jedoch nicht das Gebäude, auf das sich die Aufgaben der Studierendenschaft beschränken. Ansonsten müssten ja alle Wahlen, die StuPa-Sitzungen, die Vollversammlungen usw. alle im AStA abgehalten werden.

  11. f

    mal ne ernste frage, marcel: warst du schonmal in der asta-villa? wenn ja, dann sag mir mal, wie und wo du da auch nur 25 Leute gleichzeitig in einem raum unterbringen willst…

  12. f

    abgesehen davon: die asta-villa ist in erster linie ein verwaltungsgebäude. vorzuschlagen dort größere diskussionsveranstaltungen stattfinden zu lassen ist ungefähr so, wie vorzuschlagen ab jetzt vorlesungen bei peter alt im büro abzuhalten. ein paar ordner mit sensiblen daten in die ecke räumen und dann 150 studis da rein. wobei alts büro höchstwahrscheinlich noch eher dem größenverhältnis entspricht als die asta-villa.

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