Bachelor und dann? – Von der schlechten Umsetzung einer guten Idee
Marcel von VollandAllgemeines, FU, Hochschulpolitik Kommentar schreibenDie zweistufige Studienstruktur sollte neue Studienverläufe ermöglichen, Mobilität verbessern und einen früheren Zugang zum Arbeitsmarkt schaffen. Zehn Jahre später haben sich häufig die Chancen in Zwänge verwandelt und die neuen Studienverläufe sich als Trampelpfade entpuppt. Dabei liegt es nicht an den Zielen und Vorgaben des Bologna-Prozesses, sondern vielmehr an den häufig stümperhaft umgesetzten Studiengängen. In dem neuen Bachelor wurden vielerorts einfach die alten Diplome reingepresst, damit sich auch jeder Lehrstuhl in der Studienstruktur wiederfindet. Die Nachfrage nach dem Master wurde häufig unterschätzt und so entfielen auf manche Masterprogramme nicht selten ein Vielfaches an Bewerbern. Alleine an der FU Berlin bewarben sich im vergangenen Wintersemester 6.800 Bachelorabsolventen- und absolventinnen auf 2.300 Masterplätze.
Während die Chancen für Bachelorabsolventen auf dem Arbeitsmarkt deutlich besser ausfallen als Anfangs befürchtet, ist die Übergang vom Bachelor in den Master häufig chaotisch und frustrierend. In Berlin liegt das nicht zuletzt an der strukturellen Unterfinanzierung der Hochschulen sowie der Gängelung und Detailsteuerung durch das scheinreformierte Berliner Hochschulgesetz. Beides führt zu schlechter Betreuungsrelation in Kombination mit zu wenigen Masterplätzen. Doch nicht nur die Rahmenbedingung erschweren einen geordneten Übergang vom Bachelor in den Master, auch die Hochschulen tragen ihr Übriges dazu bei.
Die Frankfurter Rundschau bezeichnete das Vorgehen der Hochschulen, immer neue Vorgaben für den Zugang zum Master zu machen, unlängst als „Kleinstaaterei hinter Uni-Mauern“. Diese Kleinstaaterei führt dazu, dass manche Bewerber Absagen bekommen, in denen sie kurz und knapp darauf hingewiesen werden, dass ihnen Punkte in bestimmten Modulen fehlen würden oder die Struktur nicht kompatibel mit dem Master wäre. Dabei geht es in solchen Fällen nicht um einen gänzlich unterschiedliche Studiengänge, meistens sogar um ein und den Selben. Eine erste Forderung ist dementsprechend, endlich die Beweislast in Anerkennungsfragen umzukehren. Hochschulen müssen nachweisen, warum genau ein Bachelorstudiengang nicht für den Master anerkannt wird. Dabei darf es dann nicht um Punktzahlen gehen, sondern um fehlende Kompetenzen, denn daran sollte sich ein Bachelor-Studiengang messen lassen. Die Hochschulen müssen ihre Zugangshürden zugunsten eines freien Zugangs zum Master, weitestgehend abbauen. Zweitens brauchen die künftigen Bachelorabsolventen ein besseres Beratungsangebot. Durch eine frühzeitige Beratung, sowohl für diejenigen, die nachdem Bachelor auf den Arbeitsmarkt strömen als auch für künftige Masterbewerber können Frustration und Karriereknicke vermieden werden.
Der Bologna-Prozess bietet vielfältige Möglichkeiten für Lehrende und Lernende gleichermaßen. Es wird Zeit, dass die Hochschulen endlich anfangen diese zu nutzen, anstatt den Studierenden Steine in den Weg zu legen. Gleichzeitig muss der neue Berliner Senat erkennen, dass Detailsteuerung und Unterfinanzierung der Hochschulen langfristig der ganzen Stadt schaden. Als LHG an der FU Berlin können wir uns zumindest an der Hochschule dafür einsetzen, dass die Studienbedingungen und der Übergang zwischen Bachelor- und Masterstudium besser werden.
13. December 2011 at 15:23
Endlich mal ein Artikel, der sich mit mehr beschäftigt als dem Bashing von aktiven, linken Studis. Und darüberhinaus ist er auch noch ganz gut. Allerdings ist das B.A./M.A.-System m.E. keine schlecht umgesetzte gute Idee. Man sollte sich nicht von ideologischen Phrasen täuschen lassen. Die Aufspaltung wurde unter anderem deshalb gemacht, um den Selektionsdruck während des Studiums aufrechtzuerhalten. Die Unterfinanzierung der Unis ist ja absolut nichts neues. Von daher war es offensichtlich, dass unter den bestehenden Umständen, der “Flaschenhals” bei Übergang zum Master, nämlich die von euch beschriebene Verknappung von Masterplätzen, zu drastischen Folgen wie Selektionsdruck und der Unmöglichkeit eines Vollstudiums führt. Und das war nicht nur offensichtlich sondern meiner Meinung nach auch von den Macher_innen des Gesetzes einkalkuliert und gewünscht. Flexibilität kann nämlich auch geschaffen werden, ohne dass eine erzwungene Neubewerbung bei Masterbeginn eingeführt wird (offene Studienpläne, einfache Möglichkeit von Studiengang- und Uniwechsel, etc.).