Von Hausrecht, Rechtsstaatlichkeit und staatlicher Repression – Ein Beitrag zur Besetzung des Seminarzentrums
Marcel von VollandAkademische Gremien, Allgemeines, FU, Hochschulpolitik, Hochschulpolitische Veranstaltungen 12 Kommentare »Seit der Besetzung des Seminarzentrums der Freien Universität am 16.11.2011 durch eine kleine Gruppe Studierender ist einiges geschehen. Nach der Räumung des Gebäudes durch die Polizei erließ das Präsidium Strafanzeigen gegen 56 Personen, die laut Präsident Alt am 06.12.11 wieder zurück gezogen wurden. Laut dem Präsidium befanden sich hierunter auch Personen, die nicht Mitglieder der Freien Universität waren. In der gestrigen Sitzung (07.12.11) des Akademischen Senats (AS) wurde einer Reihe von Betroffenen das Rederecht zugesprochen, um die Vorfälle mit dem Akademischen Senat zu klären.
Die AS-Sitzung am 07.02.11
Innerhalb der AS-Sitzung kamen nicht nur verschiedene Erlebnisberichte auf das Tableau, sondern es offenbarte sich auch eine Unbeholfenheit in diesem Gremium inhaltlich klare Forderungen, die scheinbar schon während der Besetzung nicht formuliert werden konnten, an den Tag zu fördern. Stattdessen verstieg man sich, darunter auch ein Teil der studentischen Vertreter (M. Bartelt), in unangenehme Terminologien (wie „Rechtsergreifung“ des Präsidiums), die der sachlichen Besprechung solch einer ernsthaften Auseinandersetzung zwischen Studierenden und universitärer Exekutive in keiner Weise dienlich war. Hinsichtlich der Besetzung des Präsidiums im Jahre 2009 wurde gar von „Sippenhaft“ gesprochen, die diesem Teil der Studierenden auferlegt werde. Genauso absurd waren die Vergleiche mit Zuständen in einigen Teilen der arabischen Welt, in denen angeblich genau solche Repressionen herrschen würden, wie mittlerweile an der Freien Universität. Was die Ankläger in diesem Moment vergaßen: Solch eine Artikulation vor dem AS wäre in einem repressiven Regime wohl nicht möglich gewesen!
Universitas omnibus?
Jedoch sind dies Allüren und Girlanden: Das Problem sitzt im Wesentlichen viel tiefer: Es geht um die Fragen der Nutzung, des Zwecks und des Eigentums von Universitäten im Besonderen sowie von öffentlichen Einrichtung im Allgemeinen. Im Klartext: Wem gehört die Universität? Sicherlich, als öffentliche Einrichtung gehört die Universität dem Souverän, also der deutschen Bevölkerung! Jedoch stellt sich nach der Eigentumsfrage die Frage nach dem Besitz. Jede öffentliche Einrichtung ist zweckgebunden, d.h. die Universität dient der höheren Bildung des Souveräns und auch denen, die vom Souverän dazu berechtigt wurden. Nun ist die Frage nach der höheren Bildung gewiss eine Auslegungssache, über die sich streiten lässt. Notwendigerweise gehört zur höheren Bildung auch die Auseinandersetzung mit allgemeinpolitischen Themen, wie die Aktionen vor der großen Mensa in der Silberlaube auch zeigen. Diese Veranstaltungen behindern keine Seminarräume und sind dennoch bildend und öffentlich wirksam. Auszuschließen ist jedoch, dass dies, was am 16.11.2011 sich im Seminarzentrum der Universität zutrug, eine Bildungsmaßnahme war. Ganz im Gegenteil und dies ist der Kern der Sache: Die 56 Personen hätten einen wesentlich größeren Teil der Bevölkerung ausgeschlossen, an der höheren Bildung teilzuhaben. Für solch einen Fall der zweckfremden Besetzung erließ der Souverän die Regelung des Hausrechts, damit die öffentlichen Räume ohne Hindernisse der Allgemeinheit – in diesem Fall für Bildungsmöglichkeiten – zur Verfügung stehen. Der Verdacht der Zweckentfremdung wird dadurch verfestigt, dass die Besetzer anscheinend noch nicht einmal einen konkreten Plan hatten, wie sie diese Räumlichkeiten nutzen wollten. Die Ziele blieben wie immer allgemein formuliert und rechtfertigten in keiner Weise die willkürliche Besetzung. Ganz im Gegenteil: Gerade zu grotesk wirkt die Zielerklärung in der Pressemitteilung des AStAs „Ziel der Besetzung ist einerseits, eine nachhaltige Diskussion der Lehr- und Lernbedingungen an der Basis der Studierenden und Beschäftigten anzustoßen“. Hier klaffen Anspruch und Wirklichkeit weit auseinander: Anstatt wegen des Aufwuchs der Studierenden (durch Wegfall der Wehrpflicht und doppelte Abiturjahrgänge) über hilfreiche und vor allem konkrete Maßnahmen zur Besserung nachzudenken, wurden weitere Räumlichkeiten der Bildung durch Besetzung behindert und somit die missliche Lage weiter verschärft. Der Zustand kam somit einer Privatisierung von öffentlichem Raum gleich! Ob damit die Basis der Studierenden zum Sinnieren über die Lernbedingungen angestoßen werden, bleibt äußerst fragwürdig. Diese völlig willkürliche Handlungsweise wurde dadurch unterstrichen, dass ein vom Präsidium angebotener Ausweichraum – in der nicht weit vom Seminarzentrum gelegenen Arnimallee – ausgeschlagen wurde.
Das Präsidium und sein Vorgehen
Zuletzt bleibt natürlich die Rolle des Präsidiums: Präsident Alt verwies auf die wiederholten Gesprächangebote vor der Besetzung und erklärte, dass eine Besetzung immer am Ende, und nicht am Anfang eines gescheiterten Dialoges stünde. Wäre ein sanfteres Verfahren, wie Gespräche oder Mediationen ein adäquateres Mittel gewesen, diesem willkürlichen Akt zu begegnen? Vermutlich ja. Das vorschnelle Einsetzen der Polizei hätte wohl so erspart werden können. Die Aussetzung der Strafanzeigen ist ein richtiger Schritt gewesen, der jedoch entgegen der Darstellung des Senatsmitglieds Bartelt nichts mit „Gesichtsverlust“ und „Image“ bei den folgenden Exzellenzanträgen zu tun hat (siehe PM 7.12.11 Bartelt http://fuwatch.de/wp-content/uploads/2011/12/PM-07.12.11-Punktsieg-f%C3%BCr-FU-Emp%C3%B6rte-und-Charit%C3%A9-Streik.pdf). Die Exzellenzinitiative orientiert sich (und dies sollte allgemein bekannt sein) bewusst an den Forschungskonzepten der Universität, nicht an deren Umsetzung ihres Hausrechtes!
Quintessenz: Ziel, Anspruch und Methode politischer Forderungen sollten in einem konsistenten Zusammenhang stehen. Der Anspruch, die schwierige Lage der erhöhten Studierendenzahlen und der demokratischen Mitbestimmung zu verbessern ist per se richtig und wird von der Mehrzahl der Hochschulgruppe (wie der LHG) vertreten. So überrascht es, dass bei den gesamten Protesten nicht einmal auf die Rolle des Berliner Senats eingegangen und dessen Finanzierungsunwilligkeit (siehe Freisprecher der LHG) angekreidet wurde. Solche sachbezogenen Zusammenhänge fallen leider zu oft unter den Tisch der Proteste.