Anforderungen für einen Teilnahmeschein

RonnyOSI, Allgemeines Kommentar schreiben

Ausgehend vom Institutsratsbeschluss vom 14. Februar 2006 sind die Bedingungen für einen Teilnahmeschein vom Institutsdirektor an (hoffentlich) alle Lehrenden gegangen. Hier nochmal der Wortlaut, auf den Ihr Euch dann auch berufen könnt und solltet:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

bei der Planung Ihrer Lehrveranstaltungen für das kommende Semester bitte ich Sie, die folgenden Beschlüsse und Empfehlungen zu den Teilnahmepflichten der Studierenden zu beachten, die der Prüfungsausschuss am 14.2.06 beschlossen und mit deren Verbreitung er mich beauftragt hat.

In Vorlesungen, die Pflichtbestandteil eines Moduls sind oder als Bestandteil eines Moduls gewählt wurden, besteht Teilnahmepflicht.

Auf welche Weise die Teilnahme festgestellt wird, obliegt in allen Lehrveranstaltungen der Entscheidung der Dozierenden. Anwesenheitslisten sind nur eine Möglichkeit, die regelmäßige Teilnahme festzustellen. Der Prüfungsausschuss empfiehlt den Lehrenden, in Vorlesungen auf das Führen einer Anwesenheitsliste zu verzichten.

Wenn ein Studierender/eine Studierende die schriftliche Leistung, zu der er/sie sich angemeldet hat, nicht besteht/erbringt, so muss der/die Lehrende dennoch auf Verlangen einen Teilnahmeschein ausstellen, wenn die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt wurden.

Das Volumen der für eine aktive Teilnahme geforderten Leistungen muss deutlich unterhalb der für eine schriftliche Leistung (Klausur, Essay, Hausarbeit) definierten Anforderungen liegen. Im einzelnen empfiehlt der Prüfungsausschuss:

Um zu vermeiden, dass es zur Überlastung von Studierenden und zur Beeinträchtigung anderer Seminare kommt, sollen die Anforderungen an die aktive Teilnahme folgende Leistungen nicht überschreiten:

o Ein Referat bzw. die Mitarbeit an einer Referatsgruppe, oder

o Die Moderation einer Sitzung, oder

o Ein Sitzungsprotokoll, oder

o Bis zu 2 Exzerpte, oder

o Leistungen, die im Arbeitsaufwand mit den vorher genannten Leistungen vergleichbar sind.

Ich hoffe, dass sich bei Beachtung dieser Regeln und Empfehlungen Überbelastungen ebenso wie für Lehrende und Lernende unwürdige Kontrollsituationen vermeiden lassen, und wünsche Ihnen eine erfolgreiche Lehre im kommenden Semester.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Bodo Zeuner
Geschäftsführender Direktor des Otto-Suhr-Instituts für Politikwissenschaft

Quelle: Blackboard-> Community-> OSI-> Studienordnungsreformkommission

Eine Reaktion zu “Anforderungen für einen Teilnahmeschein”

  1. Zeuner-”Rundschreiben” zu Anwesenheitslisten « FUwatch

    […] ist. Nachlesen kann man das entsprechende Zitat sowohl im FSI Blog als auch als Fullquote im LHG Blog: “Auf welche Weise die Teilnahme festgestellt wird, obliegt in allen Lehrveranstaltungen der […]

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