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Programm:

Die LHG an der TU Berlin fordert...

1. ... die interfakultäre Einführung von „record lettern“ nach jedem Semester, um Studenten bürokratielos eine nach Semestern gegliederte Auflistung ihres work-flows zu ermöglichen. Dies erspart lange Schlangen vor dem Prüfungsamt, entlastet somit die Verwaltung und gibt dem Studenten ein Zeugnis über seinen Studienstand in die Hand. Die Durchführung der Übermittlung kann mit dem Versand der Immatrikulationsbescheinigungen erfolgen, dadurch werden Kosten gespart.

2. ... die Scheckkarte. Mit der innovativen Erweiterung der Funktionen des Studentenausweises lässt sich kostengünstig Bürokratie abbauen. Somit könnte etwa die Ausstellung eines separaten Bibliotheksausweises vermieden werden. Auch lässt sich somit eine Neugestaltung der Gebäudezugangsberechtigung finden, die dem Studenten die Möglichkeit gibt, auch außerhalb der Öffnungszeiten Zugang zu den für ihn relevanten Räume zu erhalten. Eine weitere Funktion der Scheckkarte könnte die Bezahlungsfunktion in der Mensa bzw. der sonstigen Versorgungsstellen beinhalten. Die gleichzeitige Einführung eines elektronischen Anmeldesystems für Prüfungen würde extensive Wartezeiten vor den Prüfungsämtern reduzieren und den Prozess der Prüfungsanmeldung effizienter gestalten.

3. ... die engere Zusammenarbeit der drei Universitäten miteinander. Im Angesicht der Sparnotwendigkeiten und einhergehender Sparmaßahmen müssen sich die Universitäten unter einander koordinieren um thematische Mehfachbesetzungen von Lehrstühlen zu vermeiden. Somit können knappe Finanzmittel zur Erweiterung des thematischen Angebotes eingesetzt werden, um eine wesentlich breitere Ausbildung zu ermöglichen. Des weiteren muss der Besuch von Lehrveranstaltungen an einer der nicht-heimischen Universität unbürokratischer ablaufen als zur Zeit. Zahlreiche Anmeldungen und Untersagungen stehen nicht im Sinne des Studenten und der Wettbewerbsituation attraktiver Studienthemen. Jeder Student muss im Rahmen seiner Prüfungsordnung ohne redundante Melde- und Registrationsprozesse die Möglichkeit haben, Vorlesungen an allen Berliner Universitäten besuchen zu können.

4. ... die Abschaffung von Prüfungen zum Anfang eines neuen Semesters, dessen Inhalt sich auf vergangene Semester bezieht und dadurch einen Themenblock notentechnisch bewertet. Diese Regelung reduziert die Planungsfreiheit eines Studenten in Bezug eines Wechsels seiner Hochschule, oder der Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses. Problematisch erachten wir zudem die Rechtslage um das BAFöG. Wer am Beginn eines neuen Semesters sein Studium durch eine Prüfung abschließt, wird bei der Berechnung seiner Rückzahlungsverpflichtung mit einem ganzen zusätzlichen Semesters angesetzt. Dies erhöht die Summe der Rückzahlungsverpflichtung. Aus unserer Sicht ergibt sich eine Schadenssituation für den Studenten, deren Verschulden in der Gewalt der Universität liegt.

5. ... mehr Transparenz des AStA. Die Verwaltung von mehreren hundert tausend Euro im Jahr muss wesentlich einfacher für den Studenten nachvollziehbar sein. Hierfür muss der AStA halbjährlich eine Bilanz vorlegen, aus der sowohl der aktuelle Stand der Finanzmittel, als auch die Geldflüsse an den AStA und von ihm genau aufgelistet sind. Zu jedem Ansatz muss eine Begründung der Genehmigung der Auszahlung mit dargestellt werden. Auf diesem Wege wird der AStA gezwungen, mit den Geldern der Studenten effizient umzugehen und nicht Beiträge in dubiose Kanäle umzuleiten. Die Bilanz ist über das Internet zu veröffentlichen, sowie in gerechter Stückzahl im Hauptgebäude auszulegen. Auf Anfrage muss der AStA eine öffentliche Befragung zu den Finanzströmen ausrichten.

6. ... die Umstellung aller Prüfungsordnungen/Studienordnungen auf das Modularsystem.

7. ... die konsequente Einführung des ECTS Credit-Point Systems für alle Kurse an der TU Berlin und die damit einhergehende unbürokratische Anerkennung von an anderen Universitäten erbrachten Studienleistungen.