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Die LHG an der TU Berlin fordert...
1. ... die interfakultäre Einführung von „record lettern“
nach jedem Semester, um Studenten bürokratielos eine nach Semestern
gegliederte Auflistung ihres work-flows zu ermöglichen. Dies erspart
lange Schlangen vor dem Prüfungsamt, entlastet somit die Verwaltung
und gibt dem Studenten ein Zeugnis über seinen Studienstand in die
Hand. Die Durchführung der Übermittlung kann mit dem Versand
der Immatrikulationsbescheinigungen erfolgen, dadurch werden Kosten gespart.
2. ... die Scheckkarte. Mit der innovativen Erweiterung der Funktionen
des Studentenausweises lässt sich kostengünstig Bürokratie
abbauen. Somit könnte etwa die Ausstellung eines separaten Bibliotheksausweises
vermieden werden. Auch lässt sich somit eine Neugestaltung der Gebäudezugangsberechtigung
finden, die dem Studenten die Möglichkeit gibt, auch außerhalb
der Öffnungszeiten Zugang zu den für ihn relevanten Räume
zu erhalten. Eine weitere Funktion der Scheckkarte könnte die Bezahlungsfunktion
in der Mensa bzw. der sonstigen Versorgungsstellen beinhalten. Die gleichzeitige
Einführung eines elektronischen Anmeldesystems für Prüfungen
würde extensive Wartezeiten vor den Prüfungsämtern reduzieren
und den Prozess der Prüfungsanmeldung effizienter gestalten.
3. ... die engere Zusammenarbeit der drei Universitäten miteinander.
Im Angesicht der Sparnotwendigkeiten und einhergehender Sparmaßahmen
müssen sich die Universitäten unter einander koordinieren um
thematische Mehfachbesetzungen von Lehrstühlen zu vermeiden. Somit
können knappe Finanzmittel zur Erweiterung des thematischen Angebotes
eingesetzt werden, um eine wesentlich breitere Ausbildung zu ermöglichen.
Des weiteren muss der Besuch von Lehrveranstaltungen an einer der nicht-heimischen
Universität unbürokratischer ablaufen als zur Zeit. Zahlreiche
Anmeldungen und Untersagungen stehen nicht im Sinne des Studenten und
der Wettbewerbsituation attraktiver Studienthemen. Jeder Student muss
im Rahmen seiner Prüfungsordnung ohne redundante Melde- und Registrationsprozesse
die Möglichkeit haben, Vorlesungen an allen Berliner Universitäten
besuchen zu können.
4. ... die Abschaffung von Prüfungen zum Anfang eines neuen Semesters,
dessen Inhalt sich auf vergangene Semester bezieht und dadurch einen Themenblock
notentechnisch bewertet. Diese Regelung reduziert die Planungsfreiheit
eines Studenten in Bezug eines Wechsels seiner Hochschule, oder der Aufnahme
eines Beschäftigungsverhältnisses. Problematisch erachten wir
zudem die Rechtslage um das BAFöG. Wer am Beginn eines neuen Semesters
sein Studium durch eine Prüfung abschließt, wird bei der Berechnung
seiner Rückzahlungsverpflichtung mit einem ganzen zusätzlichen
Semesters angesetzt. Dies erhöht die Summe der Rückzahlungsverpflichtung.
Aus unserer Sicht ergibt sich eine Schadenssituation für den Studenten,
deren Verschulden in der Gewalt der Universität liegt.
5. ... mehr Transparenz des AStA. Die Verwaltung von mehreren hundert
tausend Euro im Jahr muss wesentlich einfacher für den Studenten
nachvollziehbar sein. Hierfür muss der AStA halbjährlich eine
Bilanz vorlegen, aus der sowohl der aktuelle Stand der Finanzmittel, als
auch die Geldflüsse an den AStA und von ihm genau aufgelistet sind.
Zu jedem Ansatz muss eine Begründung der Genehmigung der Auszahlung
mit dargestellt werden. Auf diesem Wege wird der AStA gezwungen, mit den
Geldern der Studenten effizient umzugehen und nicht Beiträge in dubiose
Kanäle umzuleiten. Die Bilanz ist über das Internet zu veröffentlichen,
sowie in gerechter Stückzahl im Hauptgebäude auszulegen. Auf
Anfrage muss der AStA eine öffentliche Befragung zu den Finanzströmen
ausrichten.
6. ... die Umstellung aller Prüfungsordnungen/Studienordnungen auf
das Modularsystem.
7. ... die konsequente Einführung des ECTS Credit-Point Systems für
alle Kurse an der TU Berlin und die damit einhergehende unbürokratische
Anerkennung von an anderen Universitäten erbrachten Studienleistungen.
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